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Dienstag, 14. Mai 2024
Auswirkungen auf die gesamte Branche

0 Euro Handy: OGH verurteilt T-Mobile wegen irreführender Werbung

Telekom | Dominik Schebach | 07.03.2022 | | 2  
Schluss für Schluss für "0 Euro Handys"? Das Urteil des OGH, das die Bewerbung von "Gratis Handys" bzw "0 Euro Handys" untersagt, hat nach Ansicht des VKI jedenfalls Auswirkungen auf die gesamte Branche. (© Schebach) Seit Jahren gehören „Handys um 0 Euro“ zum festen Repertoire der Branche. Nun hat allerdings der OGH auf eine Klage des VKI ein richtungsweisendes Urteil gefällt und diese Geschäftspraktik als irreführend eingestuft. Die VKI-Klage richtete sich gegen die Bewerbung eines Mobiltelefons um „0 Euro“, wenn der Tarif, mit dem dieses Handy angeboten wird, tatsächlich um 10 Euro pro Monat mehr kostet als der vergleichbare Tarif ohne Handy. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Ausgangslage: T-Mobile bot Mobilfunktarife – bei sonst identischen Leistungsparametern – sowohl mit, als auch ohne Mobiltelefon an („Mobile Gold“ und „Mobile Platin“ bzw. „Mobile SIM Only Gold“ und „Mobile SIM Only Platin“). Bei den Tarifen mit inkludiertem Smartphone war die monatliche Grundgebühr jeweils 10 bis 15 Euro höher als bei der SIM Only-Variante des gleichen Tarifs. Die Mindestvertragsdauer betrug 24 Monate. – Der VKI argumentierte daraufhin ein irreführendes Verhalten von T-Mobile damit, dass ein Mobiltelefon nicht für null Euro erhältlich ist, sondern bei einer Mindestvertragsdauer von 24 Monaten Kosten von zumindest 240 Euro entstehen. T-Mobile rechtfertigte sich damit, dass Verbraucherinnen und Verbraucher keine Geschenke erwarten, sondern davon ausgehen, dass der Werbende die Kosten an anderer Stelle des Gesamtangebots berücksichtigt.

Der OGH beurteilte die Werbung nun als eine irreführende Geschäftspraktik: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) untersagt die Beschreibung eines Produkts als „gratis“ oder „umsonst“, wenn der Umworbene weitergehende Kosten zu tragen hat. Als solche Kosten gelten auch – wie in diesem Fall – Kosten, die durch entgeltliche Vertragsbindungen entstehen. Die Bewerbung des Mobiltelefons als „gratis“ ist unter diesen Umständen jedenfalls unzulässig, so der OGH.

Sehr zufrieden zeigt man sich beim VKI. „Dieses Urteil des Obersten Gerichtshofes hat Auswirkung auf die gesamte Branche. Es muss endlich Schluss sein mit der Bewerbung eines Handys als gratis, wenn dieses tatsächlich alles andere als gratis sind“, betont Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. „Wir werden in weiterer Folge genau beobachten, inwieweit die Branche auf dieses Urteil reagiert.“

[Update] Stellungnahme Magenta

Inzwischen haben wir auch eine Stellungnahme von Magenta zu dem Verfahren erhalten. „Der VKI beschäftigt sich hier mit der Vergangenheit. Es gibt bei Magenta kein SIMO Tarife, die denselben tariflichen Leistungsumfang wie ein Smartphone-Tarif haben. Unterschiedliche Leistungen ergeben sich zB aus dem unterschiedlichen Freieinheitenkontingent in Bezug auf etwa Daten im In- und Ausland“, erklärte dazu ein Sprecher des Betreibers. „Eine klare und unmissverständliche Werbekommunikation ist uns sehr wichtig. Wir achten bei entsprechenden Angeboten seit mehreren Jahren auf eine klare und transparente Preisauskunft. Bei Mobilfunkprodukten ist es üblich und allseits bekannt eine monatliche Tarif-Grundgebühr und eine monatliche Handy-Teilzahlung zu bezahlen. Das „Gratis Handy“-Angebot bedeutet einen vollständigen Entfall der Handy-Teilzahlung in Kombination mit ausgewählten Tarifen, wodurch Kunden ein eindeutiger Vorteil entsteht. Wer das Handy lieber für den vollen Preis im Handel kaufen und mit einem SIM-only-Tarif nutzen möchte, kann das natürlich jederzeit tun. Insofern ändert sich für den Handel durch dieses Urteil nichts.“

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Kommentare (2)

  1. Das ist das beste Beispiel, warum der Ehrliche weniger Geschäfte macht.
    Sorry, aber der Kunde will nur minus maximale Prozente, oder 0 Euro Geschenke.
    Kennt Ihr den Film “ Geschenkt ist noch zu teuer „.
    Der würde die Kunden zum nachdenken bringen.

  2. Naja, wo fängt es an, wo hört es auf? Nehmen wir mal die Brille von Hartlauer um € 0,- bei gleichzeitiget Vollkaskoversicherung auf 2 Jahre usw.

    1

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