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Sonntag, 5. Mai 2024
660 Mio Euro im ersten Fördercall

Bundesregierung startet zweite Breitbandfördermilliarde

Telekom | Dominik Schebach | 23.03.2022 | |  
Mit einem Fördercall in der Höhe von 660 Mio. Euro startet heute die Bundesregierung die Vergabe der zweiten Breitbandmilliarde. Mit einem Fördercall in der Höhe von 660 Mio. Euro startet heute die Bundesregierung die Vergabe der zweiten Breitbandmilliarde. (© A1) Ab heute, den 23. März, können Förderanträge zum weiteren Breitbandausbau bei der FFG gestellt werden. Das Förderungsprogramm der Initiative Breitband Austria 2030 unterstützt die flächendeckende Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Zugangsnetzen und soll zudem die Nutzung dieser Infrastruktur stimulieren. Im ersten Fördercall sollen insgesamt 660 Mio. Euro an Förderungen vergeben werden.

„Mein Ziel ist, dass jede Österreicherin und jeder Österreicher Zugang zu schnellem Internet hat. Voraussetzung ist die notwenige Infrastruktur. Dafür stellen wir mit der zweiten Breitbandmilliarde 1,4 Mrd. Euro bereit. Heute startet der erste Fördercall mit einem Volumen von 660 Mio. Euro. Das ist das größte Breitbandausbau-Budget, das es jemals gab“, erklärte dazu die zuständige Elisabeth Köstinger, Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.

Ziel sei es, eine flächendeckende Verfügbarkeit von leistungsfähigen Datenverbindungen in allen Regionen sicherzustellen. Dies trage insbesondere auch zur Chancengleichheit zwischen Stadt und Land bei. Die Mitteln für den Breitbandausbau werden bis 2026 von der Bundesregierung bereitgestellt. Zur Auswahl stehen die vier Förderinstrumente Access, OpenNet, Connect und GigaApp.

BBA2030:Access richtet sich an Infrastruktur- und Telekommunikationsunternehmen, die sowohl die Infrastruktur betreiben, als auch Endkundenprodukte anbieten, sowie Landesgesellschaften und Gemeinden. Dieses Förderinstrument strebt die flächendeckende Verfügbarkeit von gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in jenen Gebieten Österreichs an, in denen es sich die Errichtung einer eigenen Infrastruktur marktwirtschaftlich nicht rechnen würde. Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 50% der förderungsfähigen Projektkosten, bei einem flächendeckenden Ausbau bis zu 65%. Die Eigenleistung beträgt mindestens 25%

BBA:OpenNet richtet sich ebenfalls an Infrastrukturanbieter, Telekommunikationsunternehmen, Landesgesellschaften und Gemeinden. In diesem Fall sind die Fördernehmer lediglich die Betreiber der Infrastruktur und bieten kein Endprodukt an. Mit OpenNet soll es diesen Betreibern ermöglicht werden, größere Projekte zu planen und umzusetzen – wobei hier die Hoffnung ist, dass die Förderung zusätzliche Investitionen seitens europäischer Kapitalgeber auslöst. Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 50% der förderungsfähigen Projektkosten, bei einem flächendeckenden Ausbau bis zu 65%. Die Eigenleistung beträgt mindestens 10%.

Das Förderungsprogramm BBA2030:Connect richtet sich an öffentliche Einrichtungen, Klein- und Mittelunternehmen und erstmals auch an landwirtschaftliche Betriebe. Durch Connect werden die einmaligen Kosten für die Herstellung eines Glasfaseranschlusses unterstützt. Die Förderungen des Bundes im Rahmen dieser Sonderrichtlinie betragen grundsätzlich maximal 75% der förderungsfähigen Projektkosten. Bei öffentlichen Bildungseinrichtungen kann der Förderungssatz des Bundes auf 90% erhöht werden. Im Zentrum stehen kurze Projektlaufzeit von maximal 12 plus 6 Monaten, um laut BMLRT sowohl die Förderungsnehmer schnell an das Glasfasernetz anzuschließen als auch die Auszahlungen zu beschleunigen.

Mit dem Programm GigaApp werden schließlich 5G Anwendungen für alle Anwender gefördert. Ziel ist die Entwicklung von innovativen, vorbildhaften, regionalen Anwendungen und Diensten, auf Basis von Gigabit-fähige Netzen. Die Entwicklung innovativer digitaler Anwendungen und Dienste soll die Nachfrage nach Gigabit-fähigen Internetzugängen stimulieren. Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 60% der förderungsfähigen Projektkosten.

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