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Samstag, 4. Mai 2024
OeMag stellte 100.000 Tickets innerhalb einer Stunde aus

Enormer Ansturm beim ersten EAG-Fördercall für PV und Speicher

Photovoltaik | Wolfgang Schalko | 24.03.2023 | |  Wissen
Am gestrigen Donnerstag um 17 Uhr wurde der erste Fördercall für die Investitionsförderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) erfolgreich gestartet. Bereits in den ersten 5 Minuten zogen die Förderwerber über die IT-Systeme der OeMAG mehr als 58.000 Tickets, nach 60 Minuten waren es über 100.000 Tickets. Damit hat sich die Anzahl gegenüber den bisherigen Antragstellungen des Vorjahres nochmals deutlich erhöht.

Die Bundesregierung hat die Förderungen für den Ausbau von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern für das Jahr 2023 deutlich aufgestockt und stellt rund 600 Mio. Euro für Investitionszuschüsse zur Verfügung – damit ist das Budget so hoch wie nie zuvor. Beim ersten Call im heurigen Jahr stehen bei der OeMAG 168 Mio. Euro an Fördermittel bereit und darüber hinaus beim Klima- und Energiefonds (KLI.EN) zusätzlich über 100 Mio. Euro.

„Zusammen mit unseren Partnern haben wir alle technischen Maßnahmen gesetzt, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen; wir arbeiten laufend an der Aufstockung unserer Kapazitäten“, so die Vorstandsmitglieder der OeMAG Horst Brandlmaier und Gerhard Röthlin.

Die Förderwerber haben nun bis Freitag, den 30. März 2023, sieben Tage Zeit, ihren Förderantrag zu vervollständigen. Anhand der gezogenen Tickets kann deshalb zum aktuellen Zeitpunkt noch keine exakte Aussage über die Höhe der vergebenen Fördermittel gegeben werden oder wie viele Anträge mit dem Förderbudget der OeMAG bedeckt werden können. Diese Informationen liegen laut OeMAG frühestens zwei Wochen nach Abschluss des Fördercalls vor.

Die Förderanträge von Privatpersonen für Anlagen mit einer Leistung bis zu 20 kWpeak, die bei diesem Fördercall mit den bei der OeMAG vorhandenen Fördermitteln nicht bedeckt werden können, werden von der OeMAG automatisch an die zusätzliche Förderschiene beim KLI.EN weitergeleitet, sofern die Förderwerber bei der Antragstellung der Weiterleitung an den KLI.EN zugestimmt haben.

Die übrigen Förderwerber, deren Anträge bei diesem Fördercall mit den vorhandenen Fördermitteln nicht bedeckt werden können, können beim nächsten Fördercall erneut einen Förderantrag einreichen. Wer einen gültigen Förderantrag hat, kann bereits vor dem nächsten Fördercall mit der Bestellung und Errichtung seiner Anlage beginnen und diese auch schon in Betrieb nehmen.

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