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Mittwoch, 4. Dezember 2024
Entlastung für Klein- und Kleinstunternehmen

Heute startet Antragsphase für die Energiekostenpauschale

Hintergrund | Dominik Schebach | 08.08.2023 | |  
(© Claudia Hautumm/ pixelio.de) Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung soll Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten helfen. Die Pauschalförderung wird automatisiert berechnet und kann bis zu 2.475 Euro betragen. Anträge können online von 8. August bis 30. November 2023 über www.energiekostenpauschale.at gestellt werden.

Die Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Abgewickelt wird die Energiekostenpauschale über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG. Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 Euro und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 Euro.

Für den Antrag auf www.energiekostenpauschale.at sind keine Dokumente, Belege, Energieintensitätsnachweise oder Steuerunterlagen notwendig. Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz berechnet. Ob man als Unternehmen die Voraussetzungen für die Energiekostenpauschale erfüllt, kann man mit einem Schnell-Check auf der Seite feststellen. Antragsteller erhalten sofort bei der Antragstellung eine Information über die berechnete Förderung, die innerhalb weniger Tage ausbezahlt wird. Benötigt werden für die Antragstellung eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP).

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