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Dienstag, 15. Oktober 2024
„Warten bereits seit über einem Jahr darauf"

EEÖ drängt auf Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz

Energiezukunft | Julia Jamy | 21.02.2024 | |  
Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) drängt auf ein Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG). Das EABG würde die hohe Bedeutung von Ausbau und Nutzung erneuerbarer Energie für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit festlegen und könnte Genehmigungsverfahren für Erneuerbaren-Projekte wesentlich vereinfachen, so der Verband.

Mit dem heutigen Tag sieht die EU eine Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau erneuerbarer Energie und der zugehörigen Infrastruktur vor. Doch in Österreich fehlt bisher die gesetzliche Grundlage in Form des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), kritisiert der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ). „Angesichts Österreichs fortbestehender Abhängigkeit von Gasimporten muss der Ausbau erneuerbarer Energie noch mehr Priorität genießen. Die EU hat dafür ambitionierte Ziele und konkrete Schritte vorgegeben, jetzt liegt es an der Regierung und dem Nationalrat, mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz in Österreich die notwendige Rechtsgrundlage zu schaffen“, betont Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ.

Hand in Hand gehen

Das bereits im Jänner 2023 durch die Regierung angekündigte Gesetzesvorhaben könnte laut EEÖ weite Teile der neuen EU-Richtlinie zum Ausbau erneuerbarer Energie, kurz RED III, national auf den Boden bringen und verankern. „Mit dem EABG könnten die nötigen Pfeiler zur Verfahrensbeschleunigung und zur notwendigen Flächenausweisung für Energiewende-Projekte eingeschlagen werden. Doch warten wir bereits seit über einem Jahr darauf. Bund und Länder müssen Hand in Hand gehen, damit wir hier weiterkommen“, so Prechtl-Grundnig.

Am 20. November 2023 trat die novellierte EU-Richtlinie für erneuerbare Energie (Renewable Energy Directive) in Kraft. Wie der EEÖ betont, hatte jeder Mitgliedsstaat Zeit, um das überragende öffentliche Interesse bis zum 21.2.2024 gesetzlich zu verankern. Der Dachverband verweist zudem auf weitere Fristen, beispielsweise zur Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten und zu Verfahrensdauern. Ebenso würden die neuen europäischen Vorgaben eine deutliche Erhöhung der Ziele und konkretere Schritte zur Erreichung dieser fordern.

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