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Samstag, 27. April 2024
Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen

PV Austria: „Die Branche ist gerüstet“

Photovoltaik | Julia Jamy | 08.03.2024 | |  
„Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen war eine lange Forderung der Branche. Damit wird seit diesem Jahr der Weg zur eigenen PV-Anlage deutlich vereinfacht und verkürzt. Es ist keine Förderantragstellung mehr notwendig. Stattdessen reduziert sich der Rechnungsbetrag automatisch um die 20%ige Umsatzsteuer“, so Vera Immitzer, GF PV Austria. „Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen war eine lange Forderung der Branche. Damit wird seit diesem Jahr der Weg zur eigenen PV-Anlage deutlich vereinfacht und verkürzt. Es ist keine Förderantragstellung mehr notwendig. Stattdessen reduziert sich der Rechnungsbetrag automatisch um die 20%ige Umsatzsteuer“, so Vera Immitzer, GF PV Austria. (© PV Austria) Seit Jahresbeginn sind PV-Anlagen bis 35 Kilowattpeak (kWp) unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Zu diesem Thema veranstaltete der Bundesverband Photovoltaic Austria und die Bundesinnung der Elektrotechniker einen Online-Vortrag mit dem Titel „0 % Umsatzsteuer für PV-Anlagen bis 35 kWp“. Das Interesse war groß: Nicht weniger als 1.600 Teilnehmer lauschten dem Vortrag.

Auf Einladung beider Branchenvertretungen informierte ein Steuerexperte aus dem Bundesministerium für Finanzen über die richtige Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung aus Unternehmenssicht und stand im Anschluss Rede und Antwort zur Klärung noch offener Fragen. Der enorme Andrang sowie die rege Diskussion zeigen laut PV Austria, wie wichtig der Nullsteuersatz auf PV-Anlagen für Branche und Endkunden ist. Noch nie sei es so einfach gewesen, eine PV-Anlage gefördert zu bekommen, denn bereits auf der Rechnung entfällt die 20%ige Umsatzsteuer. Das entspreche einer effektiven Preisreduktion von 16,6 %.

„Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen war eine lange Forderung der Branche. Damit wird seit diesem Jahr der Weg zur eigenen PV-Anlage deutlich vereinfacht und verkürzt. Es ist keine Förderantragstellung mehr notwendig. Stattdessen reduziert sich der Rechnungsbetrag automatisch um die 20%ige Umsatzsteuer“, fasst Vera Immitzer, Geschäftsführerin des Bundesverbands Photovoltaic Austria, den Vorteil zusammen.

„Starkes PV-Jahr“

Christian Bräuer, Bundesinnungsmeister der Elektrotechniker, ergänzt: „Das große Interesse lässt ein sehr starkes PV-Jahr erwarten. Als Branchenvertretung unterstützen wir unsere Mitgliedsbetriebe dabei umfassend. Dass die PV-Unternehmen sich akribisch auf eine unkomplizierte Abwicklung vorbereiten, haben die vielen Fragen gezeigt. Unsere Betriebe nehmen das Motto ‚Null Prozent Steuer, null Prozent Bürokratie‘ wirklich ernst.“

Alles Wichtige rund um die Umsatzsteuerbefreiung wurde von den beiden Branchenverbänden in einer neuen Info-Broschüre für Endkunden zusammengefasst. Die Broschüre können Sie hier abrufen.

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