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Dienstag, 25. Juni 2024
HV-Forderung umgesetzt

UPDATE: EU-Kommission stuft Temu als „VLOP“ ein. Temu akzeptiert.

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 06.06.2024 | | 4  
Die EU-Kommission stufte den chinesischen Billig-Online-Marktplatz Temu gemäß dem Digital Services Act als „VLOP", also als „Very Large Online Platform“ ein. Das heißt, künftig muss Temu u.a. härter gegen Fake-Produkte vorgehen und „besser auf die Gesundheit der Kunden achten“. „Damit wird eine zentrale Forderung der FairCommerce-Initiative des Handelsverbandes endlich umgesetzt“, sagt HV GF Rainer Will. Temu nimmt die Einstufung, wie gegenüber elektro.at betont wurde, zur Kenntnis.

Der Handelsverband hatte sich bis zuletzt u.a. bei Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager dafür eingesetzt, Temu als VLOP einzustufen und damit unter die verschärften Regulierungspflichten des Digital Services Act zu stellen. Nach dem DSA gelten Unternehmen mit mehr als 45 Millionen Benutzern als „sehr große Online-Plattformen“.

„Wir gehen davon aus, dass Temu bereits im Herbst 2023 in Europa mehr als 50 Millionen monatliche Nutzer hatte. Heuer dürfte die Plattform in Österreich mehr als 100 Millionen Euro erwirtschaften. Daher war die Entscheidung der EU-Kommission, Temu als VLOP einzustufen, überfällig“, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.

Nächster Schritt: Abschaffung der EU-Zollfreigrenze bis spätestens 2026

Die Ultra-Fast-Fashion-Plattform Shein fällt bereits seit April 2024 unter die Regelungen des Digital Services Act, ebenso wie u.a. AliExpress. „Aber das allein reicht nicht“, sagt Rainer Will, der wiederholt die ehestmögliche Abschaffung der EU-Zollfreigrenze von 150 Euro fordert. „Viele dubiose Fernost-Plattformen können in Europa nach wie vor frei wie ein Vogel agieren. Gleichzeitig werden europäische Händler von einem Meer an bürokratischen Regulierungen überzogen. Das Mindeste muss die Herstellung gleicher Spielregeln sein, damit uns nicht zuerst die Wettbewerbsfähigkeit und danach der Wohlstand abhandenkommt. Daher muss die 150 Euro EU-Zollfreigrenze spätestens 2026 fallen“, fordert Will.

HV-Händlerbefragung belegt Dringlichkeit

Die jüngste HV-Händlerbefragung vom Mai 2024 bestätigt übrigens die Dringlichkeit. 44% der österreichischen Händler spüren den generellen Wettbewerbsdruck durch neue Onlinemarktplätze aus Ostasien aufgrund des Regulierungsungleichgewichts. Jeder zweite österreichische Webshop fürchtet, Kundschaft an dubiose Quick-Commerce-Plattformen zu verlieren, die sich nicht an die europäischen Gesetzesvorgaben halten.

UPDATE: Zur Kenntnis genommen und akzeptiert

Die von Temu beauftragte deutsche Agentur Tonka Communications nahem Kontakt zur elektro.at-Redaktion auf, um folgendes mitzuteilen: „Temu nimmt zur Kenntnis, dass die Euro­päi­sche Kommis­sion unsere Platt­form im Rahmen des Gesetzes über digi­tale Dienste (DSA) als sehr groß (VLOP) einge­stuft hat. Wir verpflichten uns damit, die Regeln und Vorschriften des DSA einzu­halten, um die Sicher­heit, die Trans­parenz und den Schutz unserer Nutzer in der Euro­päi­schen Union zu gewähr­leisten.“

 

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Kommentare (4)

  1. Da es für Österreich keine Wertschöpfung gibt – leider nein! Ist wie bei den Lebensmitteln, ich will durch meinen Konsum keinen Bauern zum AMS schicken!

  2. Seit 2Jahren kaufe ich problemlos bei TEMU und
    Es lief alles wunderbar, vor allem gibt es Dinge die bei uns gar nicht gibt.

    1
    1. Vor allem ist dort vieles einfach Wegwerfmüll und taugt maximal für ein paar Tage. Wer Qualität kauft wird woanders fündig werden. Dazu kommt, dass man die europäische Wirtschaft damit massiv unter Druck setzt und damit entsprechend Arbeitsplätze in den Zulieferketten. Wir produzieren uns selber die Arbeitslosen und können die dann wieder über das Sozialsystem finanzieren. Aber das wird Schnäppchenjäger nicht abschrecken…

      5

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