Ab 1. September
Parlament beschließt Erleichterung für Balkonkraftwerke
![Die Nutzungvon Balkonkraftwerken wie hier von Metz soll ab 1. September deutlich erleichtert werden. Die Nutzungvon Balkonkraftwerken wie hier von Metz soll ab 1. September deutlich erleichtert werden.](https://elektro.at/wp-content/uploads/2024/06/Pressebox_Vorschaubild_Balkonkraftwerk-300x200.png)
Formal musste Wohnungsbesitzer in Mehrparteienhäusern bisher die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer einholen, bevor sie ein Balkonkraftwerk am Geländer ihres Balkons anbringen durften. Mit dem Beschluss im Hohen Haus dreht sich der Mechanismus um: Die erforderliche Zustimmung durch andere Wohnungseigentümer gilt als erteilt, wenn sie vor der geplanten Änderung verständigt werden und innerhalb von zwei Monaten nicht widersprochen haben.
Davon betroffen sind Kleinsterzeugungsanlagen mit einer Leistung von weniger als 0,8 kW, die an eine bereits vorhandene Steckdocke angesteckt werden können. D.h. die Installierung einer Kleinstanlage für Balkon oder Terrasse sollte ab 1. September leichter von statten gehen.
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