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Freitag, 26. April 2024
Pay-TV Markt vor Umbruch?

EuGH kippt Ländergrenzen

Multimedia | Die Redaktion | 04.10.2011 | |  Archiv

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in Luxemburg beschlossen, dass Exklusivitätsrechte bei der Vermarktung von Pay-TV-Angeboten gegen geltendes EU-Recht verstoßen, da sie den EU-Binnenmarkt in nationale Märkte trennen.

Mit diesem Entscheid werden nationale Vermarktungsgrenzen von Bezahlangeboten gekippt. Zuschauern dürfe es nicht verboten werden, Decoderkarten für den Empfang ausländischer Pay-TV-Angebote zu beschaffen, so der EuGH. Das Gericht sieht die bisherigen nationalen Vorschriften, die die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, als Verstoß gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich.

Konsequenzen

Das Urteil des EuGH könnte Fußball-Übertragungen im Abonnementfernsehen für Konsumenten billiger machen. Für die Fußballvereine (in Deutschland etwa sorgen TV-Erlöse immerhin für rund ein Drittel der Gesamteinnahmen) könnte der Entscheid allerdings enorme Auswirkungen haben, da nationale Übertragungsrechte unter Druck kommen könnten.

Die Auswirkungen für Spielfilme und Serien sind indes noch nicht absehbar. Das Gericht schränkte nämlich ein, dass das Urteil bei urheberrechtlich geschützten Inhalten nicht anzuwenden ist.

Hintergrund

Dass sich das europäische Gericht mit diesem Fall beschäftigt geht auf eine Klage der englischen Premier League zurück. Diese hat nämlich eine Pub-Besitzerin (Karen Murphy) geklagt, weil sie Fußball im Pay-TV gezeigt, dafür aber keine Decoderkarte des britischen Bezahlsenders BSkyB, sondern eine günstigere Karte aus Griechenland verwendet hat. Murphys Anwalt stützte sich im Rechtsstreit auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU. Und die Richter des EuGH folgten dieser Einschätzung – der Rechtsstreit dauerte bereits mehrere Jahre. Jetzt scheint er ein Ende zu haben, allerdings ist die Hymne der Premiere League ein geschütztes Werk, dürfte also laut Urteil dann doch wieder nicht mit einer ausländischen Karte gezeigt werden. Das Fußballspiel selbst hingegen schon.

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