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Freitag, 26. April 2024
Hot!Neues Regelwerk für den Verkauf von ORF-Karten

Der Fachhandel unter Vertrag

Multimedia | Wolfgang Schalko | 22.11.2011 | |  Archiv

Seitens des ORF bzw der ORS wurde der komplette Vertrieb der ORF-Karten neu geregelt, nachdem insbesondere durch den Start von HD Austria nun wieder vermehrt Bundles aus CI+ Modul und ORF-Karte benötigt werden. Um weiterhin beliefert werden zu dürfen, muss sich der Händler registrieren und zur Einhaltung entsprechender Regeln verpflichten.

Auf die Lieferanten, ganz besonders aber auf den Fachhandel kommen also einige Neuerungen beim Verkauf von Empfangsgeräten mit beigepackter ORF DIGITAL-Karte zu. Wie Katarina Stefanovic, bei der ORS für die Betreuung von Industrie, Groß- und Fachhandel verantwortlich, erklärt, wird es zusätzlich zum aktuellen, mit kleinen Adaptierungen weiterhin bestehenden Vertrag drei weitere geben. Der erste betrifft die Zertifizierung von TV-Geräten und Set-Top-Boxen, die im Einzelhandel zusammen mit Modul und Karte verkauft werden – das Bundling aber erst am POS durch den Händler erfolgt. Der zweite beinhaltet die Zertifizierung vom Entschlüsselungs-Modulen: Jedes Modul muss mit mindestens acht unterschiedlichen TV-Geräten funktionieren, um zertifiziert zu werden – die Voraussetzung dafür, dass ein Modul im Bundle mit einer ORF-Karte ausgeliefert werden darf. Der dritte neue Vertrag ist eine logische Konsequenz aus den anderen beiden und richtet sich direkt an den Fachhandel. Der so genannte  Smartcardvertrag „Einzelhändler“ ist zukünftig die Voraussetzung dafür, vom Lieferanten mit ORF-Karten im Bundle mit zertifizierten CA-Modulen bedient werden zu dürfen. Die Registrierung sowie der Vertragsabschluss erfolgen über das Händlerportal www.ors-portal.at, wodurch sich der Händler zur Einhaltung der „Spielregeln“ verpflichtet: ZB die ORF-Karte nur in Österreich, ausschließlich mit zertifizierten Endgeräten oder CA-Modulen und in der Original-Verpackung, die mit dem TÜV-Aufkleber versiegelt ist, sowie nicht einzeln zu verkaufen.
Diese Vereinbarung gilt auf Dauer der aufrechten Registrierung (längstens zwei Jahre) des Einzelhändlers und kann im Falle der Verletzung durch den ORF jederzeit fristlos gekündigt werden – was bedeutet, dass der Händler nicht mehr zum Vertrieb von beigepackten ORF-Karten berechtigt ist.

Erweitert wurde in diesem Zuge die Liste der TÜV-geprüften Empfangsgeräte auf der Webseite digital.orf.at. Dort ist eine aktuelle Auflistung zu finden, welche Geräte mit welchem CA-Modul zertifiziert wurden.

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