Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Freitag, 26. April 2024
2,98% mehr für die Mindestgehälter

Neuer KV für den Handel

Hintergrund | Dominik Schebach | 06.12.2012 | |  Archiv
2,98% gibt es für die KV-Mindestgehälter. (Nico Meier/PIXELIO/www.pixelio.de) 2,98% gibt es für die KV-Mindestgehälter. (Nico Meier/PIXELIO/www.pixelio.de)

Es hat sechs Runden gedauert, bis sich die Bundessparte Handel der WKO und die Gewerkschaft der Privatangestellten geeinigt haben. Aber jetzt steht der neue Handels-Kollektivvertrag für die Handelsangestellten: Die KV-Mindestgehälter steigen um 2,98%, die Lehrlinge erhalten 3,1% mehr. Der neue Kolletktivvertrag gilt ab dem 1. Jänner 2013.

„Der KV-Abschluss ist einer, der versucht, der wirtschaftlich angespannten Lage vieler Handelsbetriebe in unserem Land gerecht zu werden“, erklärte Peter Buchmüller, Obmann der Sparte Handel der WK Salzburg und Chefverhandler der Arbeitgeberseite. „Die ausverhandelte Lösung hilft, Arbeitsplätze zu sichern.“

Der neue Kollektivvertrag gilt für rund 520.000 Angestellte des Handels. Die sich aus der Gehaltstafel A ergebende Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter wird mit dem jeweiligen Eurosatz auf die korrespondierenden Positionen der Gehaltstafeln B, C, D, E, F und G übertragen. Die Lehrlingsentschädigungen werden für das Gehaltsgebiet A um die folgenden Beträge erhöht: 1. Lehrjahr: 15 Euro; 2. Lehrjahr: 19 Euro; 3. Lehrjahr: 27 Euro und 4. Lehrjahr: 28 Euro. Die am 31.12.2012 bestehenden Überzahlungen werden in euromäßiger Höhe aufrechterhalten.

Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden