Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Sonntag, 5. Mai 2024
AK zu REWE-Entscheidung

„Österreich-Aufschlag“ durch Preisabsprachen

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 14.05.2013 | |  Archiv
Die AK fordert: „Das Bußgeld in Höhe von 20,8 Millionen Euro muss für den Konsumentenschutz verwendet werden. Die AK fordert: „Das Bußgeld in Höhe von 20,8 Millionen Euro muss für den Konsumentenschutz verwendet werden." (Bild: Screenshot)

Die nächste Strafe in Millionenhöhe: Das Kartellgericht hat REWE nun mit einer Geldbuße in Höhe von 20,8 Millionen Euro wegen vertikaler Kartellabsprachen zwischen Markenartikelhersteller und Billa/Merkur zwischen 2007 bis 2012 abgestraft.

Betroffen waren mit unterschiedlicher Intensität weite Teile des gesamten Sortiments, die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. „Es bestätigt sich unser lange gehegter Verdacht, dass es Absprachen im Lebensmitteleinzelhandel gibt, um von den Konsumenten einen Österreich-Aufschlag zu kassieren„, sagt AK Direktor Werner Muhm. Millionen Österreicher seien über Jahre hinweg durch überzogene Preise für die Güter des täglichen Bedarfs zur Kasse gebeten worden. Muhm fordert daher: „Das vom REWE-Konzern zu zahlende Bußgeld in Höhe von 20,8 Millionen Euro muss für den Konsumentenschutz verwendet werden.“ Außerdem brauche es klare gesetzliche Regelungen für eine Beweislastumkehr und die Abschöpfung von Kartellgewinnen.

Forderung

Muhm fordert vom Gesetzgeber also strengere Wettbewerbsregeln.Wir fordern für hochkonzentrierte Märkte wie Energie, Mineralöl und Lebensmittelbranche, wo wenige Anbieter den Markt beherrschen, eine Beweislastumkehr. Das heißt: Der Anbieter muss beweisen, dass die Preise gerechtfertigt sind, nicht die Konsumenten.“ Weiters müssen geeignete Instrumente zur Abschöpfung von Streuschäden zur Verfügung gestellt werden.

Für die AK sind noch viele Fragen offen. So fordert sie die Bundeswettbewerbsbehörde auf, die Öffentlichkeit über den vollen Sachverhalt zu informieren. Welche konkreten Produkte waren betroffen, mit wem haben die Absprachen stattgefunden, gibt es Berechnungen zur Schadenshöhe. Kartellanten dürfen sich nicht mehr auf dem Rücken der geschädigten Konsumenten bereichern.

Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden