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Freitag, 3. Mai 2024
Reform für freien Wettbewerb

FEEI begrüßt Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle

Hintergrund | Die Redaktion | 06.06.2013 | |  Archiv
„Reform ebnet Weg für freien Wettbewerb am Verpackungsmarkt”, so der FEEI. „Reform ebnet Weg für freien Wettbewerb am Verpackungsmarkt”, so der FEEI.

„Mit der am Dienstag dieser Woche im Ministerrat beschlossenen Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes wurde ein entscheidender Meilenstein für einen freien Wettbewerb am Verpackungsmarkt gesetzt", freut sich Manfred Müllner, Geschäftsführer-Stv. des FEEI – Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie über die erzielte Einigung in der Regierung.

Kernstück der Novelle ist die Regelung, dass private Entsorger und Kommunen, die bislang ausschließlich im Auftrag der Altstoff Recycling Austria (ARA) Verpackungen gesammelt haben, zukünftig auch Verträge mit Mitbewerbern abschließen können. Somit dürfen künftig mehrere Sammel- und Verwertungssysteme die Übernahme der Verpflichtungen der Wirtschaft bei Haushaltsverpackungen anbieten. Damit wird klar dem europäischen Wettbewerbsrecht entsprochen. Mit der Einrichtung einer unabhängigen Verpackungskoordinationsstelle soll die Kontrolle der korrekten Angabe aller Abfälle sichergestellt werden. „Mit der Marktöffnung erwarten wir uns definitiv Einsparungen und Qualitätsverbesserungen“, ist Müllner überzeugt.

„Der Entscheidung im Ministerrat waren monatelange zähe Verhandlungen vorausgegangen, wobei sich der FEEI gemeinsam mit seinem Netzwerkpartner UFH konsequent gegen eine große Mehrheit für die Marktöffnung stark gemacht hat. „Es war nicht immer leicht. Vor allem, da es auch von Unterstützern des bisherigen monopolartigen Systems ARA zeitweise strengen Gegenwind gab. Umso mehr freut uns, dass von den verantwortlichen Experten und Entscheidungsträgern im Lebensministerium die Argumente für die notwendige Marktöffnung und einen fairen Wettbewerb kritisch gewürdigt wurden und schließlich ein gutes Ergebnis erzielt wurde, das die nationalen Rahmenbedingungen ganz im Sinne der Europäischen Richtlinie umsetzt. Diese konstruktive Zusammenarbeit ist ein äußerst positives Beispiel für das Erreichen sachlich mehr als gerechtfertigter Lösungen. Bei der zukünftigen Umsetzung bleibt jedoch noch viel zu tun. Es darf dann nicht sein, dass die kommenden rechtlichen Rahmenbedingungen in der Praxis zu Lasten des Wettbewerbs und all jenen Wirtschaftstreibenden und Konsumenten verwässert werden, die daraus Vorteil ziehen sollen. Die Behörden werden hier sicher ihre Aufsichtsfunktion verantwortlich und mit Sorgfalt wahrnehmen,“ erklärt Müllner abschließend.

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