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Montag, 29. April 2024
Gesellschafterstreit bei Media-Saturn

Metro sieht sich gestärkt

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 07.01.2014 | |  Archiv
Zwischen der Metro AG und dem Media-Saturn-Minderheitseigner Erich Kellerhals tobt ja seit Jahren schon ein Kampf um die Macht bei Media-Saturn. Nun urteilte ein Gericht zugunsten Metros. (Bild: Metro AG) Zwischen der Metro AG und dem Media-Saturn-Minderheitseigner Erich Kellerhals tobt ja seit Jahren schon ein Kampf um die Macht bei Media-Saturn. Nun urteilte ein Gericht zugunsten Metros. (Bild: Metro AG)

Im Machtkampf zwischen Metro und Media-Saturn-Minderheitseigner Erich Kellerhals um „das Sagen“ bei Media-Saturn, hat das Oberlandesgericht München nun Metros Position gestärkt. Wie der Handelskonzern informierte, könne ein von Metro eingesetzter Beirat künftig wichtige Entscheidungen einfacher durchsetzen.

Der Metro-Vorstand und Media-Saturn-Gründer Erich Kellerhals, der trotz seiner Minderheits-Beteiligung von nur noch rund 22% umfassende Veto-Rechte hat, ringen seit Jahren um die Macht bei der Elektrohandelskette. Umstritten waren unter anderem die Expansionsstrategie der Kette und die Aufstellung des Online-Geschäfts. Kellerhals kann wichtige Entscheidungen theoretisch blockieren – ein neues Urteil des OLG München dürfte dies aber nun ändern, denn der Schiedsspruch zur Einrichtung eines Beirats bei Media-Saturn wurde bestätigt.

Mit Hilfe dieses Gremiums kann Metro die Veto-Rechte des Minderheitseigners in einigen wichtigen Entscheidungsbereichen nun aushebeln. Zum Beispiel bei:

  • Der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
  • Der Aufstellung des und Änderung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung
  • Der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Änderungen der Vertretungsbefugnis bei allen Landes-Holdings und Management-Gesellschaften
  • Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten
  • Erwerb und Veräußerung von Unternehmen, Betrieben oder Teilbetrieben, Übernahme von oder Verfügung über Beteiligungen
  • Abschluss von Mietverträgen mit einer Laufzeit von über fünf Jahren und einem jährlichen Verpflichtungsvolumen von mehr als DM 300.000
  • Billigung des Jahresbudgets (insbesondere Umsatz-, Investitions-, Personal- und Finanzplan)

Metro sieht sich gestärkt

Olaf Koch begrüßt die Entscheidung des OLG München: „Es hat sowohl unsere Rechtsauffassung bestätigt als auch Rechtssicherheit für eine zukunftsfähige, verantwortungsvolle und effektive Steuerung des Unternehmens Media Markt und Saturn geschaffen. Wir haben jetzt Planungssicherheit und können nun gemeinsam mit der Geschäftsführung von Media-Saturn die wichtige strategische Neupositionierung des Unternehmens weiter vorantreiben.“ Bereits in diesem Jahr habe der Beirat „ausgezeichnet gearbeitet“ und man sei zuversichtlich, dass der Wachstumskurs von Media-Saturn beibehalten werden könne. „Zugleich hoffen wir nun auch auf eine Befriedung des Verhältnisses zwischen den Gesellschaftern und auf eine professionelle, konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit im Sinne des Unternehmens Media Markt und Saturn und aller seiner Mitarbeiter und Kunden“, so Koch abschließend.

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