Bundesgremium warnt bei Steckdosenadaptern
Vorsicht bei Steckdosenadaptern: Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend weist darauf hin, dass der Verkauf von Steckdosenadaptern (auch Mehrfach/Dreifach-Stromstecker) bei verschiedenen Ausführungsformen nicht gestattet ist. Das schreibt das Bundesgremium in einer heutigen Aussendung.
Insbesonders dürfen Produkte, die über mehr als eine Schuko-Steckdose verfügen, das Übereinanderstecken mehrerer Steckdosenadapter sowie das Einstecken von mehr als zwei Steckernetzteilen erlauben, nicht verkauft werden. Laut Gremium strebt das Ministerium eine Harmonisierung der Vorgangsweise mit dem deutschen Markt an. Dazu gibt es eine detaillierte Information der deutschen Bundesanstalt für Arbeit und Wirtschaft.
Einen kurzen Auszug aus dem Leitfaden, welche Ausführungen beispielsweise verboten und welche erlaubt sind, finden Sie hier. Das Bundesgremium verweist in diesem Zusammenhang auch auf das strenge Produkthaftungsgesetz und ratet allen Handelsbetrieben eine Überprüfung ihres Sortiments.
… aber ich bin ein wenig g’scheiter geworden:
ZITAT:
Diese Vielzahl von Steckplätzen, großzügig angeordnet, erlaubt das Einstecken unter anderem mehrerer schwerer Steckernetzteile sowie weiterer Verbraucher. Es können selbst mehrere Adapter übereinander gesteckt werden, um dadurch die Zahl der Steckplätze noch-mals zu erhöhen. Die Risiken sind offensichtlich: Die Wandsteckdose ist für die resultierende mechanische Belastung nicht ausgelegt und es besteht die Gefahr, dass sie bei der gerings-ten Zusatzbelastung aus der Wand gerissen wird. Dadurch werden spannungsführende Teile berührbar, ein elektrischer Schlag droht. Ebenso können die Kontakte in der Steckdose verbogen werden, wodurch der Kontaktdruck nachlässt und die Kontakte sich deshalb bei hoher Belastung (Stromverbrauch) so stark erhitzen, dass ein Brand entstehen kann.
Diese Gefährdungen sind dem Verbraucher nicht bewusst. Da es aber andererseits an der Realität vorbeiginge, praktisch jegliche Bauform von Adaptern zu verbieten, galt es konstruktive Kriterien zu finden, die die Risiken in vertretbarem Ausmaß halten.
siehe:
http://news.wko.at/sys/r.aspx?sub=4FjKQ_3uNcQY&link=13oa
Ihr Vögel da oben !!! Wer sich immer angesprochen fühlt.
Wer von euch hat den entschieden das ein Lebensmittelverkäufer ein technisches Gerät verkaufen darf.
…“ein noch kleinerer Händler“ –> Wetten das nicht? 🙂
…würde mich auch brennend interessieren!?
Ich meine, da war es einem in der Arbeit fad.
Mich wundert das dies nicht von unserer EU kommt.
…hier die Frage an die kompetenten Kollegen da draußen:
Wo genau ist der Unterschied zwischen einem Verteiler der direkt an der Steckdose steckt und einem Verteiler mit Kabel? Welche Sicherheitsunterschiede gibt es da? Als Laie kann ich da keinen sicherheitsrelevanten Unterschied erkennen…