0:1 Rücknahmeverpflichtung bei Elektrogeräten abgewendet
Erfolgsmeldung von Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik – die 0:1 Rücknahmeregelung wurde abgewendet.Eine Erfolgsmeldung kommt heute, Donnerstag, vom Bundesgremium des Elektrofachhandels. Die von der EU forcierte 0:1 Rücknahmeverpflichtung, unter der größere Betriebe des EFH zur unbegrenzten und kostenlosen Rücknahme von Kleingeräten verpflichtet, ohne dabei gleichzeitig einen Verkauf tätigen zu können (0:1-Regelung), konnte abgewendet werden.
Mit angedachten neuen Regelung wären die Händler damit zum Abfallsammler degradiert worden, ohne dafür irgendeine Vergütung zu erhalten, wie Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik in einer Aussendung heute betonte. Kein Wunder also, dass sich das Gremium gegen diese Regelung ordentlich ins Zeug gelegt hatte. Nicht zuletzt den Bemühungen der Wirtschaftskammer auf europäischer Ebene ist es zu verdanken, dass dazu eine Ausnahmeregelung eingebracht werden konnte. Erbringt das Mitgliedsland bereits jetzt hohe Sammelquoten, dies ist in Österreich mit ca. 9 Kg/Einwohner der Fall, liegt die Umsetzung dieser 0:1- Regelung in seinem Ermessen.
„Das Lebensministerium hat jetzt einen entsprechenden Verordnungsentwurf veröffentlicht, wobei gerade in den letzten Wochen – für Sie vielleicht unbemerkt- von anderer Seite vehement gefordert wurde, trotz unserer hohen Sammelleistung diese Ausnahmeregelung nicht anzuwenden“, erklärte dazu Krejcik. „Heute dürfen wir Ihnen nun berichten, dass es uns unter Aufbietung aller Kräfte gelungen ist, die 0:1-Regelung, die eine extreme Kostenbelastung für unsere Betriebe bedeuten würde, in Österreich zu verhindern, die Rücknahmeverpflichtungen im bisherigen Umfang werden sich daher nicht ändern. Wir freuen uns über diesen Erfolg und danken auch dem Lebensministerium, unsere umfangreiche Argumentation immer positiv aufgenommen zu haben.“
Lauter Hirnhapler.
Sonst fällt mir dazu eigentlich nichts ein. Scade