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Samstag, 27. April 2024
Die Sache mit der USt

Reverse Charge im Elektrofachhandel

Telekom Hintergrund | Dominik Schebach | 17.03.2014 | |  Archiv

Das Bundesgremium macht seine Mitglieder darauf aufmerksam, dass seit Jahresbeginn die „Reverse Charge“ ausgeweitet wurde. Bei der Lieferung von bestimmten Produkten zwischen Unternehmen in Österreich kommt es damit zu einer Umkehr der Steuerschuld bei der Umsatzsteuer.

Für den EFH können vor allem folgende Produkte relevant sein:

  • Mobilfunkgeräte (Zolltarifnummern 8517 12 00 und 8517 18 00)
  • Laptops und Tablets (Zolltarifnummer 8471 30 00)
  • Videospielkonsolen (Zolltarifnummer 9504)

Werden vorgenannte Produkte zwischen österreichischen Unternehmen verrechnet und der Rechnungsbetrag macht mindestens 5.000 Euro  aus, so ist die Rechnung ohne USt auszustellen. In diesem Fall muss die Zahlung der Mehrwertsteuer durch den Rechnungsempfänger erfolgen. Eine Vorsteuer ist daher in diesem Fall auch nicht von der Steuerschuld des Unternehmens abziehbar.

Zu einigen Fragestellungen hat das Bundesministerium für Finanzen FAQs erstellt. Zur Lösung von Abgrenzungsproblemen können folgende Stellen kontaktiert werden:

  1. Bei Unklarheiten ob eine Ware einer Unterposition der Kombinierten Nomenklatur zuzuordnen ist, die von der Ausweitung des Systems der Umkehr der Steuerschuld erfasst ist, steht die Zentrale Auskunftsstelle/Zoll des Bundesministeriums für Finanzen für eine unverbindliche telefonische Tarifauskunft zur Verfügung:

Telefon ++43/1/51 433-564053
Fax ++43/1/51 433-5964053
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 06.00 bis 22.00 Uhr

  2. Darüber hinaus stehen auch die Zollexperten der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes für Anfragen zur Verfügung.
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