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Sonntag, 28. April 2024
Datenvolumen in Tarifen

VKI stellt Drosselung auf den Prüfstand

Telekom | Dominik Schebach | 02.04.2014 | | 2  Archiv

 Nach mehreren spektakulären Fällen sogenannter Schockrechnungen, in denen User ihr Datenvolumen überzogen hatten, galt die Einführung einer Drosselung nach dem Verbrauch des inkludierten Datenvolumens als ein Ausweg. Jetzt droht ein Urteil des Wiener Handelsgerichts gegen T-Mobile, auch diesen Weg zu verbauen. „Unlimitiertes Surfen“ muss auch bei der Geschwindigkeit unlimitiert sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In der jetztigen Entscheidung in erster Instanz sieht der Verein für Konsumenteninformation sieht dennoch ein „richtungsweisendes Urteil“. Das HG Wien kam zum Schluss, „unlimitiertes Surfen“ anzukündigen und nach einem Verbrauch von 3GB die Geschwindigkeit der Datenübertragung auf 64 kbit/s zu senken, sei irreführend. Ganz besonders wenn der Mobilfunktarif „Smart Net Unlimited“ heiße, und mit „unlimitiert surfen“ und „soviel mobiles Internet, wie Sie wollen“ beworben werde. Eine 64kbit/s langsame Verbindung ab Erreichen eines gewissen Datenvolumens (3 GB/6GB) schränke den üblichen Gebrauch des Internet so erheblich ein, dass von „unlimitiert“ im allgemeinen Sprachgebrauch nicht mehr die Rede sein könne, so der VKI. Die entsprechenden Hinweise im TV-Spot war für das Gericht nicht lang genug eingeblendet und nicht ausreichend lesbar.

„Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Branche, über das Ziel schießende irreführende Werbung endlich zu unterlassen,“ sagt Mag. Ulrike Docekal, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI. „Einschränkungen von Blickfängen sind erlaubt, aber diese Einschränkungen müssen von einem durchschnittlichen Verbraucher deutlich lesbar sein. Das ist insbesondere bei Fernsehwerbung regelmäßig nicht der Fall.“

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Kommentare (2)

  1. Danke!

    Das war in der Tat ein peinlicher Fehler – im Allgemeinen ist unser Deutsch nicht so schlecht ;-)) Sieht ausgebessert jetzt viel besser aus…

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