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Samstag, 27. April 2024
Kritik an Verbraucherrechte Richtlinie

„Richtlinie behindert Wirtschaft“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 03.04.2014 | |  Archiv
(Bild: GG-Berlin/ www.pixelio.de) (Bild: GG-Berlin/ www.pixelio.de)

Die neue Verbraucherrechte Richtlinie der EU, die ab Juni 2014 verpflichtend gilt, gibt weiter Anlass zur Diskussion. Nun haben die NEOS in einer Sitzung des Justizausschusses davor gewarnt: „Die Verbraucherrichtlinie behindert die Wirtschaft und schwächt den Konsumentenschutz!“

In einer Sitzung des Justizausschusses warnte die stellvertretende Vorsitzende von Neos Beate Meinl-Reisinger „vor einer Schwächung des Konsumentenschutzes durch die EU-Verbraucherrechterichtlinie und deren Umsetzung in Österreich“. Grundsätzlich sei es zu begrüßen, dass sich der Justizausschuss nun endlich mit dieser EU-Richtlinie befasst, auch wenn den Unternehmen durch die späte Umsetzung nur sehr wenig Zeit bleibt, um notwendige Adaptionen durchzuführen.

„NEOS teilt im Prinzip die Absicht, Asymmetrien zwischen Unternehmern und Verbrauchern entgegenzuwirken. Ich frage mich aber, inwieweit die Richtlinie diesen Zweck auch erfüllt. Durch überbordende Regulierungen und eine Zersplitterung der Verbraucherrechte in mehrere Gesetze gibt es eben keinen Informationsvorsprung auf Seiten der Verbraucher und in letzter Konsequenz eine Verschlechterung ihrer Position“.

Es müsse das mittelfristige politische Ziel bleiben, die Verbraucherrechte in einem nachvollziehbaren und transparenten Gesetz zusammenzuführen. Kritik kommt von Meinl-Reisinger auch an der EU-Richtlinie an sich: „Offenbar herrscht auf europäischer Ebene nicht das Bild von mündigen Konsumenten. Maßnahmen wie die Button-Lösung beim Online-Einkauf gaukeln in Wahrheit nur Verbraucherschutz vor, gehen aber an einer echten Stärkung der Verbraucherrechte vorbei.“

Da der Umsetzungsentwurf in den Maßnahmen gegen Cold-Calling nicht zwischen verschiedenen Berufsgruppen differenziert, brachte Meinl-Reisinger im Ausschuss hierzu einen Abänderungsantrag ein: „Es ist absurd, Berufsgruppen wie Rechtsanwälte und Steuerberater, die strengen standesrechtlichen Vorschriften unterliegen, in einen Topf zu werfen mit Heizdecken-Keilern. Hier besteht dringend Änderungsbedarf!“

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