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Mittwoch, 8. Mai 2024
Thema „Registrierkassenpflicht“

„Schlag ins Gesicht aller Unternehmer“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 10.06.2014 | |  Archiv
Der GF der Bundessparte Handel in der WKÖ, René Tritscher, kritisiert die Aussagen von SPÖ-Finanzstaatssekretärin Sonja Steßl, die suggerieren, ganze Wirtschaftszweige würden Steuerhinterziehung betreiben. (Foto: Dieter Schütz/ www.pixelio.de) Der GF der Bundessparte Handel in der WKÖ, René Tritscher, kritisiert die Aussagen von SPÖ-Finanzstaatssekretärin Sonja Steßl, die suggerieren, ganze Wirtschaftszweige würden Steuerhinterziehung betreiben. (Foto: Dieter Schütz/ www.pixelio.de)

SPÖ-Finanzstaatssekretärin Sonja Steßl stoßt mit ihrem Vorhaben, dem Steuerbetrug den Kampf anzusagen, und der „Registrierkassenpflicht“, mit der Schwarzverkäufe ohne Rechnung verhindert werden sollen, auf wenig Gegenliebe. Scharfe Kritik kommt unter anderem seitens der WKÖ, die darin „die Unterstellung einer Steuerhinterziehung“ sieht. Der GF der Bundessparte Handel in der WKÖ, René Tritscher, meinte nun in einer Aussendung: „Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Unternehmer.“

„Der Handel wehrt sich vehement gegen Aussagen von SPÖ-Finanzstaatssekretärin Sonja Steßl, die suggerieren, ganze Wirtschaftszweige wie etwa der Handel würden Steuerhinterziehung betreiben“, so René Tritscher.

Es gehe keinesfalls darum, nicht rechtskonforme Praktiken zu rechtfertigen. „Tatsache ist aber, dass bereits  verschärfte Aufzeichnungspflichten von Bargeldbewegungen für alle Unternehmen – speziell im Handel, Gewerbe und Tourismus – bestehen, die pro Jahr einen Umsatz von 150.000 Euro netto überschreiten. Alle Bareingänge und Barausgänge müssen einzeln und in ihrer Entstehung und Abwicklung nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Aber auch für Unternehmen mit einem geringeren Jahresumsatz besteht die Pflicht zur Aufzeichnung von Bargeldgeschäften.“

Bereits bei der Einführung der geltenden Regelungen im Jahr 2012 sind für die Betriebe teilweise hohe Kosten für die Neuanschaffung, den Austausch älterer Kassensysteme oder die Umrüstung bestehender Registrierkassen entstanden. „Für diese schon bisher die im Einsatz befindlichen Registrierkassen gelten nach der so genannten ‚Kassenrichtlinie‘ des Finanzministeriums strenge Vorschriften“ für ordnungsgemäße Aufzeichnungen und die Erfassung von Umsatzdaten und deren Aufbewahrung“, so Tritscher. Eine Registrierkassenpflicht für alle Unternehmen würde vor allem vor allem kleine und kleinste Unternehmen aus dem Handel, der Gastronomie und dem Gewerbe treffen, die bislang keine Registrierkasse verwenden.

Dazu komme, dass es sich bei den von Steßl geschätzten 500 Millionen Euro mehr an Steuern um „eine reine Phantasiezahl handle“, Unternehmen würde unterstellt, sie würden einen Steuerausfall in dieser Höhe bewusst verursachen: „Da bereits bei vielen Unternehmen im Handel Kassensysteme im Einsatz sind, ist davon auszugehen, dass mit der Ausweitung kein nennenswerter budgetwirksamer Effekt verbunden wäre“, so Tritscher. „Da ist wohl eine falsche Einschätzung der Situation der Vater des Gedankens. Die Aussagen der Finanzstaatssekretärin sind ein Schlag ins Gesicht aller Unternehmer in unserem Land.

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