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Sonntag, 28. April 2024
Unlauterer Wettbewerb

Nespresso muss zahlen

Hausgeräte | Stefanie Bruckbauer | 17.06.2014 | |  Archiv
Die französischen Behörden haben Nespresso für schuldig befunden, unlauteren Wettbewerb gegen einen Konkurrenten betrieben zu haben. Die Strafe: 500.000 Euro. (Foto: Nespresso) Die französischen Behörden haben Nespresso für schuldig befunden, unlauteren Wettbewerb gegen einen Konkurrenten betrieben zu haben. Die Strafe: 500.000 Euro. (Foto: Nespresso)

Zwischen Kapselkaiser Nespresso und den Anbietern von Nespresso-kompatiblen Kaffeekapseln kriselt es ja schon länger. Nun wurden Nestlé, Nestlé France und Nespresso in Frankreich wegen unlauteren Wettbewerbs verurteilt. Der „Gewinner“ in dem Fall: Das Schweizer Unternehmen Ethical Coffee Company (ECC).

Der Fall: Die Ethical Coffee Company vertreibt seit 2010 eigene Kapseln in Frankreich, die mit Nespresso-Kaffeemaschinen kompatibel sind. Ende 2012 reichte ECC Klage gegen Nespresso ein. Der Grund: Die Nestlé-Tochter habe über den Nespresso Club, seine Online-Kanäle und die Maschinen-Hersteller eine Verleumdungskampagne gegen Ethical Coffee betrieben. Laut ECC „wurden auf diesem Wege Zweifel an der Zuverlässigkeit, der Qualität, der biologischen Abbaubarkeit und der Sicherheit der ECC-Kapseln gestreut“. Die Gerichte gaben dem Kläger nun recht, Nespresso wurde wegen „unlauteren Wettbewerbs“ verurteilt und muss 500.000 Euro an den Konkurrenten zahlen. Hinzu kommen 40.000 Euro Anwaltskosten. Wie das Handelsblatt schreibt, will Nestlé Berufung gegen das Urteil einlegen.

Zugeständnis

Erst im April entschied die französische Wettbewerbsbehörde, dass Nespresso seinen Konkurrenten Zugeständnisse machen muss. Und zwar in der Form, dass die Nestlé-Tochter, die Konkurrenzanbieter von Kaffee-Kapseln mindestens drei Monate im Voraus über technische Veränderungen an den Maschinen informieren muss; dass die Garantien für die Maschinen auch dann gelten, wenn Verbraucher andere Kapseln als die von Nespresso verwenden, und, dass auf Hinweise verzichtet wird, die ausdrücklich zum Gebrauch der eigenen Kapseln auffordern.

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