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Dienstag, 7. Mai 2024
Novelle des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes

„Heftige Kritik“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 09.12.2014 | |  Archiv
TV-Hersteller üben laut CE-Forum des FEEI „heftige Kritik am Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz“. Die
Novelle würde österreichische Unternehmen schwächen. (Foto: GG-Berlin/ pixelio.de) TV-Hersteller üben laut CE-Forum des FEEI „heftige Kritik am Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz“. Die
Novelle würde österreichische Unternehmen schwächen. (Foto: GG-Berlin/ pixelio.de)

Im Ministerrat wurde Anfang November die Novelle des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes (K-SVFG) beschlossen. Wie das Consumer Electronic-Forum des FEEI nun informiert, üben die TV-Hersteller „heftige Kritik“ daran. Denn, „die Novelle schwächt österreichische Unternehmen und Handel. Der Konsument zahlt doppelt.“

Das FEEI CE-Forum beschreibt die Novelle des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes als „Fortsetzung einer katastrophalen Situation für die Hersteller von TV-Geräten und SAT-Receivern“. Die Novelle, die am 11. Dezember im Parlament beschlossen werden soll, schreibt den Status quo der Abgabenpflicht für die kommenden sechs Jahre fort, „eine Evaluierung wird auf 2017 hinausgezögert“, so das CE-Forum. 

Die geplante Regelung stelle für die stark unter Druck stehende TV-Geräte-Branche eine große Belastung dar: „Die Abgaben für TV-Geräte belaufen sich auf 4,2 Mio. Euro pro Jahr. Das Unverständliche daran: Der Fonds kann auf rund 30 Mio. Euro Rücklagen zurückgreifen und ist in keinster Weise auf zusätzliche Einnahmen angewiesen. Tatsächlich wird derzeit nur ein Bruchteil an bedürftige Künstler ausgeschüttet. Eine frühzeitige Evaluierung des Fonds wäre vor einer Ausweitung dringend notwendig gewesen“, kritisiert Christian Blumberger, Branchensprecher Forum Consumer Electronics. „Zudem besteht nach wie vor keine Rechtssicherheit, welche Geräte abgabepflichtig sind und welche nicht. Die Ausweitung bis 2020 nimmt damit keine Rücksicht auf sich ständig ändernde technologische Entwicklungen.“

„Die Ausdehnung dieser Abgabe mit erhöhter Zahlungsverpflichtung wurde ohne Rücksprache mit den betroffenen Unternehmen oder dem Handel ausgehandelt“, so Wolfgang Krejcik, Obmann des Bundesgremiums Elektro- und Einrichtungsfachhandel. „Die Festlegung stellt eine schwere Belastung für den österreichischen Elektrohandel dar, da die Abgaben von ausländischen Versandfirmen nicht eintreibbar sind. Diese Marktverzerrung gefährdet rund 1.500 Familienbetriebe, die meisten KMUs, in ihrer Existenz und schwächt den Standort Österreich.“

„Der Konsument zahlt doppelt“

Die geplante Ausweitung der Abgabe auf TV-Geräte mit SAT-TV-Tuner stelle darüber hinaus eine doppelte Zahlung für nur eine Leistung dar. „Zumindest bei jenen 35% der Österreicher, die über Kabel ihr Fernsehprogramm empfangen. In Summe eine Doppelzahlung von 1,5 Mio. Euro pro Jahr.

Seit Ende 2000 wird für jeden Satellitenreceiver, -decoder, der entgeltlich in Verkehr gesetzt wird, eine Abgabe eingehoben, die über den Fonds bedürftige Künstler unterstützen soll. „Die Regierung begründet diese Abgabe damit, dass dem Konsumenten ein zusätzliches Kulturangebot zur Verfügung steht und damit die Möglichkeit des zusätzlichen Konsums von künstlerischen Leistungen“, erklärt das CE-Forum. 

Um die rückläufigen Einnahmen aufgrund des eingebrochenen Gerätemarkts zu kompensieren (minus 56% 2014 im Vergleich 2007), würde der Fonds nun auch Abgaben von TV-Geräten mit Triple-Tunern einfordern (ca. 700.000 verkaufte Stück pro Jahr in Österreich). Blumberger: „TV-Geräte sind nicht explizit im Gesetzestext genannt, es herrscht diesbezüglich Rechtsunsicherheit, die die Novelle hätte beseitigen müssen.“

Absenkung der Beiträge auf 2 Euro

Der erleichterte Zugang für Künstler zum Fonds wird von Forum Consumer Electronics und Elektrohandel prinzipiell begrüßt: „Wir fordern aber eine ausgewogene und vor allem sinnvolle Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ein.“ Um die finanzielle Ausstattung des Fonds „langfristig zu sichern“, schlagen die TV-Hersteller vor, dass TV-Geräte mit SAT-TV-Tuner abgabepflichtig werden, der Betrag aber von 6 auf 2 Euro gedrittelt wird.

„Daraus ergeben sich für den Fonds zusätzliche Einnahmen in der Höhe von 1,4 Mio. Euro pro Jahr, die einen zusätzlichen Beitrag zur sozialen Absicherung der Künstler leisten. Gleichzeitig reduziert sich die Belastung für die Unternehmen mit sofortiger Wirkung auf ein Drittel“, erklären Blumberger und Krejcik. Durch die gesetzliche Ausweitung der abgabepflichtigen Geräte würde Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen. „Trotz der signifikanten Reduktion der pro Stück-Abgabe werden höhere Einnahmen erzielt, wodurch die Unterstützung der Künstler mittelfristig sichergestellt werden kann.“

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