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Mittwoch, 1. Mai 2024
Konsumentenschutz Verband fordert:

Rückgaberecht im Handel

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 16.12.2014 | | 12  Archiv
Der Konsumentenschutz Verband fordert ein Rückgaberecht im Handel: „Nicht nur im Online-Handel sollte es möglich sein, von einem Kauf zurückt zu treten.“ Der Konsumentenschutz Verband fordert ein Rückgaberecht im Handel: „Nicht nur im Online-Handel sollte es möglich sein, von einem Kauf zurückt zu treten.“

Wie der Konsumentenschutz Verband Österreich in einer Aussendung informiert, wird ein Rückgaberecht im stationären Handel gefordert. „Nicht nur im Online-Handel sollte es möglich sein, von einem Kauf zurück zu treten.“

Speziell jetzt um die Weihnachtszeit zeigt sich, dass viele Leute ihre Geschenke nicht behalten wollen – laut aktuellen Studien handelt es sich dabei um rund 50% der Beschenkten – und viele Geschäfte reagieren darauf (vor allem nach Weihnachten) mit einer Umtauschmöglichkeit auf andere Waren.

Wie sich zeigt, glauben viele Konsumenten, sie hätten das Recht auf „Geld zurück“. Dabei handle es sich laut Konsumentenschutz Verband allerdings um einen „weit verbreiteten Irrglauben, dass man gekaufte Waren einfach im Geschäft zurück geben kann, und man anstandslos sein Geld wieder bekommen muß“ – „das ist leider falsch“, so der Verband.

Bis jetzt bestehe kein Recht auf Umtausch der Ware oder Ersatz durch einen Gutschein. „Wenn die Ware keinen Mangel aufweist, hat man nicht einmal das Recht auf Umtausch oder einem Gutschein. Rechtlich gibt es keinerlei Verpflichtung einen abgeschlossenen Vertrag wieder aufzulösen“, so der Konsumentenschutz Verband in seiner Aussendung, und: „Eine gesetzliche Änderung ist notwendig, um die Rechte der Konsumenten zu stärken.“

Einige Händler bieten jetzt schon kostenlose Rücktritte an, in den meisten Fällen bleibe der Konsument aber „ein rechtloser Bittsteller, der auf den guten Willen eines Händlers angewiesen bleibt. Oft besteht nicht einmal die Ware vernünftig zu testen oder nach seinen Bedürfnissen zu verwenden. Beim Einkaufen werden den Verbrauchern die Entscheidung für das richtige Produkt oft sehr schwer gemacht mit nicht nachvollziehbaren bzw. nicht verständlichen Angaben, falschen Versprechungen oder irreführenden Aussagen“, so der Konsumentenschutz Verband, der daher „ein gesetzlich geregeltes, kostenloses Rücktrittsrecht bzw. Umtauschrecht von 14 Tagen bei Einkäufen in Geschäften“ fordert, „so wie es auch schon für Fernabsatzgeschäfte gilt.

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Kommentare (12)

  1. Sprachlos

    Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht was ich dazu sagen soll… Aber wenn der Distri oder die Industrie dann ebenfalls die Geräte zurücknehmen, dann soll’s mir Recht sein. Aber die werden sich hüten, denke ich.

    Just my 2 Cent..

  2. Bleibt nur zu hoffen

    das diese Blödheiten im neuen Jahr nicht genauso weitergehen. Der Volker Pispers hat hierfür einen tollen Spruch. Denen habens wohl ins Hirn ge…i..en.
    Bitte nicht böse sein, aber irgendwo hört sich doch der Spass auf!

  3. na genau….

    sollte das kommen sperr ich entweder zu oder verkaufe keine Geräte mehr… Da kommen dann die Kasperln und bestellen Geräte um mehrere Tausend Euro und dann bringen Sie die zurück weil sie das bei 3 anderen Händlern auch machen um verschiedene Systeme zu testen… nein danke!

    Aber vielleicht sollten die cleveren Konsumentenschützer das mal im KFZ Handel probieren, am besten mit 4 Wochen Rückgaberecht. Dann fahr ich ein Monat Porsche, eins Ferrari eins Maserati und brauch nur jeden Monat 150 Euro fürs ummelden bezahlen.

    Als Händler und Dienstleister ist man ja nur noch der Depp… Es ist unglaublich…

  4. Rückgaberecht?

    Der Konsumenten“schutz“ Verband erreicht mit so
    einer Forderung genau eines:
    Dass weitere FACH-Geschäfte schließen werden und
    somit der Konsument immer weniger, qualitativ hochwertige
    und zielgenaue Beratungen bekommen wird !
    Ist das dann noch der oft gepriesene Konsumenten“schutz“??

    Denn eine Ausnützung einer ganzen Reihe von Käufern bei
    noch einfacherem Rückgaben wird die Folge sein !
    Und in der Mehrheit dieser mit Sicherheit aus einer „Laune“ heraus stattfinden!
    Der Händler hat dann aber massive Probleme bei für den Kunden bestellter oder
    bereits benutzten Ware!

    Man sollte meinen daß der mündige Konsument von heute, der sich sein Produkt
    ohnehin im Schauraum bereits angesehen hat, durch qualifizierte Verkäufer/innen
    auch in entsprechendem Maße auf das Beste beraten und informiert wurde
    einen solchen „Schutzbonus“ nicht brauchen werden sollte!

    (Im Gegensatz zum Onlinehandel wo dies zumeist ja nicht geboten werden kann
    und der Konsument somit keine oder kaum Beratung bekommt)

    Denn die Verlockung – durch Tür und Tor geöffnetem, uneingeschränkten
    Rückgaberecht – Produkte zurückzubringen um sie vielleicht 14 Tage später
    durch Preissenkungen reduziert – wieder zu kaufen und so nochmals zu sparen
    ist sehr groß und würde mit Garantie auch aus dieser Sicht genutzt werden
    Und wer bezahlt das dann ?
    Der Handel wird es bei den aktuellen Margen nicht können
    Man sollte dann den Konsumentenschutzverband befragen !
    Denn: JEDER Händler ist an sich ja ebenfalls KONSUMENT !

  5. Alle Entmündigen

    Nach den Wirten mit dem Nichtraucherschutz, den Händlern mit dem E-Zigaretten (demnächst nur mehr in der Trafik erhältlich) kommen jetzt die restlichen Händler dran, reicht wohl nicht das Beratungsdiebstahl dem Händler jetzt schon einiges kostet.

  6. Wahn

    Konsumentenschützer dürften allem Anschein nach lauter sinnlos bezahlte Beamte sein. In dieser EU kann jeder Schas zur Vorschrift gemacht werden oder sind die Leute schon lauter Vollidioten, das sie nicht mehr wissen was sie tun
    ? ? ?

  7. Wer soll das bezahlen?

    Wer soll en ganzen Onlinewahnsinn im stationären Handel bezahlen? Auffald ist, wenn man online bestellt, meistens Rückläufer bekommt, die zerkratzt, verstaubt und dreckig sind. Hier sollte man eher ansetzen, dass das Fernabgabegesetz fällt.

  8. Ein Todes-Stoß für den stationären Handel

    Hurra! Damit wird das Leben der Konsumenten endlich leichter. Wenn das kommt, kann sich jeder Kunde im Fachhandel beraten lassen, dann das Produkt probeweise mal 14 Tage beim lokalen Händler „leihen“, bei gefallen in dieser Zeit im Web einen besseren Preis suchen – und dem Händler das Teil mit einem warmen Händedruck zurück bringen. Endlich mit Null-Risiko shoppen, nachdem im Online-Handel ja nun teilweise Rücksendegebühren getragen werden müssen. Da „leiht“ es sich doch beim kleinen Händler um die Ecke wesentlich besser.
    Bei manchen Möbel-Händlern kennt man das schon seit Jahren als „Kauf auf Probe“. Da sind aber auch weniger Preis-Dumper unterwegs als im Elektrohandel.

    Wenn das kommt verkaufe ich einem Kunden kein Gerät mehr. Meine Rechnung heißt dann künftig Leihvertrag. Die Leihgebühr für 14 Tage beträgt 20% des Kaufpreises und dieser ist zu 100% als Sicherheit zu hinterlegen, falls sich jemand das Gerät behält. 😉

    Dummheit kann man nur mit Wahnsinn entgegen treten.

  9. Was sollen wir Händler nicht noch alles ertragen

    Im Internet verstehe ich die 14 Tage Rückgaberecht aber im Handel für was gibt es dann noch einen Schauraum und einen oder mehr Mitarbeiter der ihm alles erklärt. Wohin mit den geöffneten Produkten? Ich glaube das die Kunden die das ausnützen in der minderzahl sind und keine 14 Tage brauchen.
    Daher ein Klares Nein von meiner Seite.

    MfG
    Michael Halac

  10. Und dann?

    Und was macht der Händler dann mit den Produkten welche mit beschädigter oder ganz ohne Verpackung retourniert werden? Der Unterschied zum Onlinehandel ist dass der Kunde die Möglichkeit bekommt das Gerät im Shop zu testen.

    Wenn man mich fragt würde dies unweigerlich dazu führen das einige Kunden Produkte nur noch „ausleihen“. Streng nach dem Motto „Jetzt ist die Party vorbei und ich brauche es nicht mehr“.

    Die Rücknahme eines Produktes sollte dem Händler überlassen sein. Schließlich ist er mündig und kann selbst am besten einschätzen ob eine Rücknahme Gerechtfertigt ist.

    Unsere Branche wird meiner Meinung nach schon genug entmündigt.

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