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Mittwoch, 1. Mai 2024
EU Ökodesign-Richtlinie

Seit 1. Jänner 2015 gilt

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 09.01.2015 | | 1  Archiv
Seit 1. Jänner 2015 müssen auch alle neu in Verkehr gebrachten Backöfen und Dunstabzugshauben mit einem Energiepickerl versehen werden. . (Foto: Miele) Seit 1. Jänner 2015 müssen auch alle neu in Verkehr gebrachten Backöfen und Dunstabzugshauben mit einem Energiepickerl versehen werden. . (Foto: Miele)

Wie E&W bereits berichtet gelten seit 1. Jänner 2015 im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie der EU neue Vorschriften. Dies betrifft zum Einen den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand. Zum Anderen müssen Dunstabzugshauben und Backöfen nun auch mit dem Energiepickerl versehen werden.

Seit 1. Jänner 2015 gelten in der EU neue Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie für den Energieverbrauch. Diverse Elektrogeräte des täglichen Bedarfs müssen dann strengere technische Anforderungen erfüllen, wenn sie neu auf den Markt kommen. So dürfen neue Geräte, die in ein Netzwerk integriert sind oder einen Internetzugang haben (wie zB Modems oder Router) künftig im Ruhezustand nur noch sechs beziehungsweise zwölf Watt verbrauchen. Zudem muss es möglich sein, drahtlose Netzwerkverbindungen zu deaktivieren. Somit soll verhindert werden, dass die Geräte Strom vergeuden, obwohl sie nicht in Gebrauch sind.

Der deutsche Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik (VDE) veröffentlichte im Jahr 2008 eine interessante Studie über den Stromverbrauch von Elektrogeräten im Bereitschaftsmodus und diese zeigte auf: „Viele Geräte verbrauchen durch Stand-by mehr Strom als im produktiven Betrieb.“ So hatte ein DSL Router im Jahr 2008 eine durchschnittliche Standby-Leistung von 12 Watt. Der Jahresverbrauch nur im Standby wurde vom VDE mit 100 kWh ermittelt. Ein PC mit Monitor hatte eine durchschnittliche Standby-Leistung von 10 Watt. Der Jahresverbrauch nur im Standby lag bei 80 kWh. Das Selbe galt für HiFi Anlagen. Ein Fernseher hatte eine Standby-Leistung von 6 Watt. Der Verbrauch lag im Jahr nur im Standby-Betrieb bei 50 kWh. (Man muss in diesem Zusammenhang natürlich berücksichtigen, dass ältere Elektrogeräte mit größter Wahrscheinlichkeit einen höheren Standby-Stromverbrauch aufweisen als neuere Geräte.)

Standby bei Kaffeemaschinen

Für Kaffeemaschinen gelten neue Anforderungen an die maximale Warmhaltezeit (E&W berichtete). Bei alten Geräten war diese unbegrenzt. Filter-Kaffeemaschinen mit Isolierkanne müssen sich zB künftig spätestens fünf Minuten nach dem letzten Brühvorgang selbst abschalten. Geräte ohne Isolierbehälter nach maximal 40 Minuten.

Energieeffizienzklassen für Backöfen & Dunstabzugshauben

Alle ab 1. Jänner 2015 in Verkehr gebrachten Backöfen und Dunstabzugshauben müssen nun auch ein Energiepickerl tragen. Für alle betroffenen Backöfen gilt eine Energieeffizienzskala von A+++ bis D. Die Verordnung gilt dabei laut EU nicht für:

a) Backöfen, die nicht mit Strom oder Gas betrieben werden,

b) Backöfen mit einer „Mikrowellenerwärmungsfunktion“,

c) kleine Backöfen,

d) tragbare Backöfen,

e) Wärmespeicher-Backöfen,

f) mit Dampf als Hauptwärmequelle beheizte Backöfen,

g) Geräte, die nur für die Verwendung von Gasen der dritten Gasfamilie (Propan und Butan) bestimmt sind.

Für Haushaltsdunstabzugshauben gilt eine Energieeffizienzskala von A bis G. Wobei laut EU an der Spitze der Skala alle zwei Jahre ein „+“ hinzugefügt werden soll, bis die Klasse A+++ erreicht wird. „Diese zusätzlichen Klassen sollten hinzugefügt werden, um die Marktverbreitung hocheffizienter Geräte zu beschleunigen“, so die Erklärung. 

Wie bei allen der Pickerlpflicht unterworfenen Elektrogeräten gilt: „Die Händler stellen sicher, dass in einer Verkaufsstelle ausgestellte Backöfen und Dunstabzugshauben mit Etiketten versehen werden, die von den Lieferanten bereitgestellt werden. Die Energie-Etiketten müssen an der Vorder- oder Oberseite des Geräts oder in unmittelbarer Nähe des Geräts angebracht werden, so dass sie deutlich sichtbar sind.

Übrigens

Seit Jahreswechsel gelten auch für den Online-Handel neue Verpflichtungen (E&W berichtete). Seit 1.1.2015 muss (aufgrund der EU-Verordnung Nr 518/2014) nämlich auch bei online angebotenen Produkten das EU-Energielabel – mit Farbskala und Angaben zu Energiebedarf sowie Gebrauchseigenschaften der Produkte – zur Verfügung gestellt werden.

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Kommentare (1)

  1. Kennzeichnung Hausgeräte

    Im Stand-By Betriebt mehr Strom zu verbrauchen ist sehr kontraproduktiv und dann könnte man gleich die Stand-By Funktion abschalten, um die Kosten einzusparen. Das Energielabel ist bei Hausgeräten dagegen sehr sinnvoll! Doch ich denke, dass neben dem gut sichtbaren Etikettenaufdruck an der Vorder- und Hinterseite der Geräte auch der Inhalt für die Konsumenten verständlich ist und die Etikettierung von Industrieprodukten ist keine leichte Angelegenheit, wenn man sich hier unter https://www.e-tikett.de für Industrieprodukte die verschiedenen Codes wie QR- , EAN- , DataMatrix- oder EPC-Code mal ansieht. Zusätzlich kommen Bestimmungen aus der EU zur Regulierung der Wattzahl, was zusätzlich noch gekennzeichnet werden sollte.

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