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Freitag, 3. Mai 2024
„Artet in bürokratisches Chaos aus”

WK Wien wettert gegen Registrierkassenpflicht

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 11.09.2015 | |  Archiv

Die Registrierkassenpflicht ist noch nicht einmal eingeführt, sorgen bereits die soeben erlassenen Barumsatz- und der Registrierkassensicherheitsverordnung für große Aufregung unter Wiens Unternehmern. Denn einer ersten Analyse der Wirtschaftskammer zufolge haben es diese Verordnungen „in sich”: Beide Verordnungen würden dazu führen, dass viele bereits angeschaffte Registrierkassen und -systeme aufwändig nachgerüstet oder gleich entsorgt werden müssen, weil sie den Anforderungen nicht entsprechen.

„Die Beamten im Finanzministerium dürfen beim Thema Registrierkassenpflicht die Realität nicht komplett aus den Augen verlieren. Der administrative, finanzielle und technische Mehraufwand für die Kaufleute steht in keinerlei Verhältnis zu den von der Finanz erhofften Zusatzeinnahmen. Der Schaden für den Wirtschaftsstandort wäre enorm und nachhaltig“, erklärte Rainer Trefelik, Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Wien.

Laut ersten Gesprächen mit IT-Experten und Programmierern verursachten die umfangreichen technischen Auflagen einen Programmieraufwand für ein bestehendes Kassensystem bis zu 150.000 Euro – die dann die Händler mitfinanzieren müssten. Zudem würde die Aktualisierung des Systems vier bis sechs Entwicklungs-Monate dauern. Der kleine, heimische Markt der Kassenhersteller könne das für ganz Österreich jedenfalls nicht schnell genug bewältigen. Deshalb müsse man den Unternehmern mehr Zeit geben, um ihre Registrierkassensysteme nachzurüsten. Eine Verschiebung des Starts der Registrierkassenplicht auf 1.1.2017 (analog zu Deutschland) wäre laut WK Wien somit sinnvoll.

Bald wieder veraltet?

In dieselbe Kerbe schlägt IT-Experte Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung & IT: „Heute oder morgen angeschaffte Registrierkassen können sehr bald schon wieder veraltet sein.“ Puaschitz lehnt darüber hinaus die verpflichtende Benutzung eines einzigen Kryptografiesystems ab und fordert stattdessen eine technologieneutrale Lösung der Registrierkassenverpflichtung. Ein einziges System führe zum Oligopol nur weniger Anbieter, was die Branche sowohl aus Sicherheits- als auch aus Wettbewerbsgründen ablehnt.

„Der Handel trägt die Zielsetzung der Registrierkassenpflicht, d.h. die Steuerehrlickeit aller Unternehmer natürlich mit. Aber so, wie sie derzeit geplant wird, ist dies eine Abkehr von der Realwirtschaft und eine Absage der Konjunkturbemühungen“, so Trefelik abschließend.

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