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Mittwoch, 1. Mai 2024
Aufgrund vertikaler Verkaufspreisabsprachen

BWB verdonnert Samsung zu Millionenstrafe

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 04.11.2015 | | 8  Archiv

Wie die Bundeswettbewerbsbehörde heute bekannt gab, hat das Kartellgericht am 09.09.2015 (zu 24 Kt 35/15) eine Geldbuße in Höhe von 1,05 Millionen Euro gegen Samsung Electronics Austria GmbH wegen vertikaler Verkaufspreisabstimmungen mit österreichischen Wiederverkäufern verhängt. Die Entscheidung des Kartellgerichtes ist rechtskräftig.

Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen vertikale Abstimmungsmaßnahmen mit österreichischen Wiederverkäufern im Zeitraum von April 2009 bis Mai 2014, teilweise verbunden mit der Aufforderung zur Erhöhung von Online-Verkaufspreisen, im Produktbereich von Elektronikprodukten wie TV (4-er Serie), Notebooks (High), Staubsauger (Robot), Monitore (Multi-Function-Monitors), Kühlschränke (Side-by-Side), Waschmaschinen und Tablets.

Bei der Berechnung der Geldbuße wirkte sich unter anderem mildernd aus, dass das Unternehmen bei der Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde kooperierte und den Verfahrensaufwand reduzierte. Zu berücksichtigen war ferner insbesondere, dass das Samsung-Management bereits vor Beginn der Kartelluntersuchungen der BWB im österreichischen Elektronikproduktehandel interne Compliance-Maßnahmen gesetzt hat und das Unternehmen weitere Schritte eingeleitet hat, um künftige Verstöße hintanzuhalten.

Bislang wurden im Bereich Online Handel (Elektronik) sieben Unternehmen zu Geldbußen durch das Kartellgericht verurteilt. Damit erhöht sich der Gesamtbetrag der Geldbußen in dieser Branche auf 6.222.000 Euro.

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Kommentare (8)

  1. Totengräber des Wettbewerbs

    Es wird nur auf den Preis geschaut, die restlichen Wettbewerbsverzerrungen, z.B. dass viele Onlineanbieter in Österreich keine Steuern u. Gebühren bezahlen wird außer Acht gelassen. Dadurch wird es in 5-10 Jahren vielleicht nur mehr drei große Anbieter geben, ähnlich dem Lebensmittelhandel. Der Konsument wird dann die Zeche dafür zahlen müssen keine Beratung mehr zu haben und das er bei Reklamationen im Regen steht. Die bunte Handelslandschaft wird verschwinden, wo es noch groß oder klein gibt, wird nur mehr riesig geben, denn ohne Spanne, kein Geld, keine Mitarbeiter. Aber alles im Sinne der Konsumenten, liebe Totengräber des Wettbewerbs.

  2. Plaudern

    Zitat aus dem WirtschaftsBlatt: „Die Ermittlungen der Wettbewerbshüter in der Elektronikbranche begannen 2012, ausgelöst durch einen Artikel im WirtschaftsBlatt über eine Studie der Wirtschaftsuni Wien: Demnach hatten 47,2 Prozent der befragten Onlinehändler angegeben, dass die Elektronikindustrie den Händlern die Weiterverkaufspreise vorgebe und bei Unterschreitungen Druck ausübe, etwa durch Kündigung des Selektivvertrags oder Lieferverweigerung.“

    Also bringen in eurer Branche 47,2 Prozent die anderen 52,8 Prozent um, in der Folge aber mit Sicherheit auch sich selbst.

    Ich möchte nicht irgendwann mehr nur die Wahl zwischen Mediamarkt und Amazon haben…..

  3. Lachnummer

    1,05 Millionen Strafe ist süß bei einem Unternehmen mit 14 Milliarden! Werbebudget.
    Runtergerechnet auf die Verhältnisse eines durchschnittlichen Gewerbetreibenden bedeutet das, wenn ich gegen ein Gesetz verstoße müsste ich mit einer Strafe von 50 Cent rechnen. Na dann kann ich mir ja leicht ausrechnen was zu tun ist.

  4. Nahversorgung

    Die BWB wird erst zufrieden sein wenn sämtliche kleinen Händler zugesperrt haben und der Konsument entweder im Internet einkaufen muß, oder, falls er nicht in einem Ballungsgebiet wohnt, weit mit dem Auto gefahren ist um zu einem Großflächenanbieter zu kommen.
    Nicht alles was scheinbar gut für Konsumenten ist, ist konsequent durchgedacht auch wirklich gut!

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