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Samstag, 27. April 2024
Dyson versus Bosch

Wieder abgeblitzt

Hausgeräte | Stefanie Bruckbauer | 02.12.2015 | | 1  Archiv
Dyson gibt seinen Kampf gegen unrealistische Testbedingungen in den EU Energieverbrauchstests nicht auf. (Bild:Dyson) Dyson gibt seinen Kampf gegen unrealistische Testbedingungen in den EU Energieverbrauchstests nicht auf. (Bild:Dyson)

Dyson ist im Rechtsstreit gegen die BSH laut Medienberichten erneut abgeblitzt – dieses Mal vor einem deutschen Gericht. Die Briten werfen dem deutschen Hersteller ja vor, zwei Staubsaugermodelle zu Unrecht mit der höchsten Effizienzklasse beworben zu haben und wollten diese Werbung nun eben verbieten lassen. Die Richter des Landgerichtes Berlin wiesen den Antrag auf Einstweilige Verfügung jedoch zurück. BSH muss an seiner Werbung für seine Geräte der Marken Bosch und Siemens vorerst nichts ändern.

Bereits Ende Oktober wurde die Fehde zwischen Dyson und BSH publik (E&W berichtete). Der Vorwurf des britischen Zyklonsaugerherstellers lautete ja, dass Käufer getäuscht würden, da die Staubsauger tatsächlich viel mehr Strom verbrauchen würden als auf dem Energieeffizienz-Logo angegeben – dass die Staubsauger sich also zu Unrecht mit der Topbewertung „AAAA“ schmücken würden.

Das Problem sei dabei nicht, dass die BSH tricksen würde (Dyson bezweifelt also nicht, dass sich die BSH an die Vorgaben hält), sondern dass die dem Energiepickerl zu Grunde liegenden Testvorschriften der EU „unrealistisch und realitätsfern“ seien. Die Energieverbrauchstests werden nämlich bei Saugern mit leerem Beutel gemessen –  Staubsaugerbeutel blieben aber nun einmal nicht lange leer. Ist Dreck im Beutel, fährt der Motor die Leistung hoch, um trotz des Widerstands weiter gut zu saugen. Das steigere den Stromverbrauch und somit die Kosten für die Kunden massiv, wie von Dyson in Auftrag gegebene Tests ergaben. Folglich sei es Irreführung, wenn BSH die Geräte mit einer Top-Energieeffizienz-Klasse bewerbe.

Dyson ist bereits mit seiner Klage gegen die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern in der EU vor dem Europäischen Gerichtshof abgeblitzt – und nun eben auch vor dem Landgericht Berlin, wo Dyson der BSH die Werbung für besagte Staubsaugermodelle verbieten lassen wollte. Die deutschen Richter wiesen einen Antrag auf Einstweilige Verfügung zurück, wie eine Gerichtssprecherin gegenüber deutschen Medien mitteilte. Es fehle „an der notwendigen Dringlichkeit für eine vorläufige Untersagung der Werbung.“

Laut Medienberichten war Dyson mit einem ähnlichen Antrag bereits vor einem Gericht in den Niederlanden gescheitert. Ein Verfahren in Belgien sei für Januar angesetzt. Zugleich soll die BSH in Großbritannien eine Verleumdungsklage gegen Dyson anstrengen, wie berichtet wird.

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