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Mittwoch, 22. Mai 2024
Seit 9.1.2016: Neue EU-Verordnung

„Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 11.01.2016 | |  Archiv
Seit 9. Jänner gilt die neue ODR-Verordnung der EU. Sie verpflichtet Onlinehändler dazu einen Hyperlink auf die neue OS-Plattform der EU-Kommission zu setzen. (Bild: Thorben Wengert/ pixelio.de) Seit 9. Jänner gilt die neue ODR-Verordnung der EU. Sie verpflichtet Onlinehändler dazu einen Hyperlink auf die neue OS-Plattform der EU-Kommission zu setzen. (Bild: Thorben Wengert/ pixelio.de)

EU-Rat und - Parlament haben im Mai 2013 eine Verordnung über die „Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten“ erlassen. Diese sogenannte „ODR-Verordnung“ trat am 9. Jänner 2016 in Kraft und verpflichtet Online-Shop Betreiber nun dazu einen Hyperlink auf die neue OS-Plattform der EU-Kommission zu setzen. Dadurch wird Verbrauchern bei Online-Geschäften die Möglichkeit eingeräumt Beschwerden einzureichen. Interessantes Detail: Die Verordnung gilt seit wenigen Tagen – die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wird allerdings wohl erst Mitte Februar 2016 zur Verfügung stehen.

Seit Samstag, den 9. Jänner 2016 gilt also die Verordnung (EU) Nr. 524/2013. Diese soll die „Online Dispute Resolution“ (ODR, oder auch „Online-Streitbeilegung“) etablieren. Dazu müssen Onlinehändler auf ihren Internetseiten auf eine entsprechende Plattform der EU verlinken. Auf dieser Online-Streitbeilegungs-Plattform können Konsumenten im Streitfall dann eine Beschwerde gegen Onlinehändler aus jedem EU-Land einreichen. Mit der neuen Verordnung soll das Vertrauen der Verbraucher in (grenzüberschreitende) Online-Einkäufe gestärkt werden.

Oft ungeklärt

Streitigkeiten bei grenzübergreifenden Online-Rechtsgeschäften sind mühsam. Auch weil sie oft ungeklärt bleiben. Die neue Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) soll das ändern, denn sie soll Verbrauchern künftig die Möglichkeit zur einfachen und kostengünstigen Beilegung von Streitigkeiten aus Internetkäufen bieten. Achtung: Die OS-Plattform ist nicht nutzbar für Streitigkeiten im B2B-Bereich sowie für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern, die aus offline geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen erwachsen.

Auf den Punkt gebracht: Die OS-Plattform soll der Beilegung von Streitigkeiten dienen, die sich aus dem Online-Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ergeben. Die OS-Plattform wird nur für Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen, die online geschlossen wurden, zur Verfügung stehen. Die ODR-Verordnung umfasst dabei sämtliche Onlineangebote, also Shops und auch solche, die nur über Verkaufsplattformen bzw. Marketplaces (eBay, Amazon) verkaufen und (In-)App-Verkäufer.

Erst ab Februar?

Wie auf Juristen-Plattformen beschrieben wird, werden die Online-Beschwerden an eine zuständige, sogenannte „Alternative Streitbeilegungs-Stelle“ (AS-Stelle) weitergeleitet, deren Personal dann für eine außergerichtliche Lösung des Streits sorgen soll. Geplant ist, dass die AS-Stellen unter anderem die nötigen gesetzlichen Informationen in ihrer Landessprache bereitstellen und die Kommunikation zwischen betroffenem Bürger und Händler moderieren.

Zwar ist der Link zum ODR-Angebot bereits bekannt (ec.europa.eu/consumers/odr/), die Plattform wird aber nach derzeitigem Kenntnisstand erst Mitte Februar genutzt werden können. Die Pflicht zum Verlinken bestehe allerdings trotzdem seit 9.1.2016. „Wer das versäumt, muss mit Abmahnungen rechnen“, sagen Juristen.

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