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Sonntag, 28. April 2024
Förderhöhe wie im Vorjahr

PV-Förderungen des Klimafonds gestartet

E-Technik | Wolfgang Schalko | 24.02.2016 | |  Archiv
8,5 Mio Euro stehen heuer für private und gewerbliche Anlagen bis 5 kWp zur Verfügung, 6,6 Mio Euro für den land- und forstwirtschaftlichen Bereich. 8,5 Mio Euro stehen heuer für private und gewerbliche Anlagen bis 5 kWp zur Verfügung, 6,6 Mio Euro für den land- und forstwirtschaftlichen Bereich.

Mit dem gestrigen 23. Februar sind die diesjährigen Photovoltaik-Förderaktionen des Klima- und Energiefonds angelaufen. Diese umfassen Investförderungen für Private/Gewerbebetriebe (bis 5 kWp) sowie Investförderungen für Land-/Forstwirtschaft (5-30 kWp) und laufen bis 14. Dezember bzw 15. November 2016. Die Förderpauschale liegt bei 275 Euro/kWp für freistehende und Aufdach-Anlagen sowie 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen.

Investförderung für Private/Gewerbebetriebe/Vereine

2016 stehen insgesamt 8,5 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Es ist eine laufende Registrierung für baureife Projekte ab 23.02.2016 bis 14.12.2016 vorgesehen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Förderpauschale: 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten), 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
  • Errichtungszeit 12 Wochen ab Registrierung; spätestens jedoch bis 8. März 2017 (wenn Registrierung am 14. Dezember 2016 erfolgte)
  • Förderung von Gemeinschaftsanlagen: Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten. Max. 5 kWp/Person; max. 30 kWp in Summe; jeder Beteiligte muss separaten Förderantrag stellen
  • Ein Antragsteller kann die Förderung für mehrere PV-Anlagen an verschiedenen Standorten beantragen (nicht aber am selben Standort)
  • Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen nicht möglich (keine Doppelförderung der Anlagen) – Nur der nicht geförderte Anteil darf von einer zweiten Stelle gefördert werden (außer die zweite Förderstelle negiert eine Anschlussförderung).
  • Weiterhin sind nur 5 kWp einer Anlage förderbar. Erweiterung von bestehenden Anlagen werden nicht gefördert.
  • Errichtung der Anlage erst nach erfolgter Registrierung – ansonsten Verlust der Förderung.

Achtung: Aufgrund der Umsetzungsfrist von 12 Wochen ist es wichtig, entweder bei der Registrierung bereits alle notwendigen Bescheide vorliegen zu haben, oder sie rechtzeitig zu erhalten, damit die Anlage innerhalb von 12 Wochen nach der Registrierung errichtet werden kann. Ansonsten erlischt der Förderantrag.

Weitere Informationen bietet die Förderhomepage www.pv.klimafonds.gv.at.

Investförderung für land-/forstwirtschaftliche Betriebe

Gefördert werden netzgekoppelte PV-Anlagen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit einer Leistung größer 5 und bis inkl. 30 kWp. Die Anlage kann dabei auf Gebäuden (Betriebs- oder Wohngebäude) oder auf bereits versiegelten Grundstücken errichtet werden.

Förderstart ist der 23. Februar, Förderende der 15. November 2016.
Das Förderbudget liegt bei insgesamt 6,6 Millionen Euro, die Förderpauschale beträgt 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen (max. jedoch 40 % der anerkennbaren Investkosten) bzw 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte PV-Anlagen (max. jedoch 40 % der anerkennbaren Investkosten).

Antragsberechtigt sind alle land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer LFBIS, unabhängig von der Gemeindegröße. Die Förderwürdigkeit der Projekte entscheidet sich anhand der erreichten Punkteanzahl des Projektes: Um eine Förderung zu erhalten ist bei den Auswahlkriterien eine Mindestpunktezahl von 5 zu erreichen. Die Reihung der Projekte erfolgt nach erreichter Punkteanzahl – bei Gleichstand haben die Projekte mit Stromspeicher Vorrang, danach entscheidet das Einreichdatum.

Für die Auswahlrunden gelten folgende Fristen:

  • 11. April 2016, 12:00 Uhr
  • 13. Juni 2016, 12:00 Uhr
  • 12. August 2016, 12:00 Uhr
  • 03. Oktober 2016, 12:00 Uhr
  • 15.November 2016, 12:00 Uhr

Die Anlagenerrichtung muss innerhalb von 6 Monaten ab Förderzusage erfolgen. Eine Doppelförderung durch andere Bundes- bzw. Gemeindeförderungen sind nicht möglich. Weitere Details gibt’s auf der Förderhomepage www.pv.klimafonds.gv.at.

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