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Montag, 29. April 2024
„Amazon Prime Day“

Verbraucherschützer raten „Ruhe zu bewahren“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 13.07.2016 | |  Archiv
Verbraucherschützer vermuten bei Amazons Prime Day u.a. den Verkauf von Ladenhütern. So würde sich bei technischen Geräten häufiger der kleine Hinweis „Für diesen Artikel ist ein neueres Modell vorhanden“ finden – wie bei diesem 55 Zoll Fernseher. (Bild: Screenshot Amazon) Verbraucherschützer vermuten bei Amazons Prime Day u.a. den Verkauf von Ladenhütern. So würde sich bei technischen Geräten häufiger der kleine Hinweis „Für diesen Artikel ist ein neueres Modell vorhanden“ finden – wie bei diesem 55 Zoll Fernseher. (Bild: Screenshot Amazon)

Schon bei den „Verkaufsschlachten“ Black Friday und Cyber Monday wurden „aufgeblasene Rabatte“ angekreidet (E&W berichtete). Nun nehmen Verbraucherschützer auch den Amazon „Prime Day“, der gestern am 12. Juli stattfand, ins Visier und warnen Konsumenten vor künstlich überhöhten Nachlässen.

Gestern, am 12. Juli, war wieder Amazon „Prime Day“, den der Onlinegigant als große Rabattschlacht auf alle möglichen Warengruppen veranstaltet. Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale NRW warnen nun laut Medienberichten, dass die Nachlässe künstlich überhöht bzw. aufgeblasenen würden – so werde als Basis für die Rabattangabe häufig die UVP der Hersteller genommen, die meist deutlich über den „tatsächlichen Straßenpreisen“ liege. Stichproben der Verbraucherschützer zeigten, dass vermeintliche 50% Rabatt oftmals nur 20% seien, lege man Durchschnittspreise zu Grunde.

Auch „fiktive ‚Statt‘-Preise“, die Amazon selbst gar nicht nehme, kritisierten die Verbraucherschützer. Und auch der Verkauf von „Ladenhütern“ wurde in mehreren Fällen vermutet. So würde sich bei technischen Geräten häufiger der kleine Hinweis „Für diesen Artikel ist ein neueres Modell vorhanden“ finden. Bereits in der „Countdown-Woche“ vor dem Prime-Day habe eine Stichprobe nur wenig aktuelle Produkte in den Angeboten ergeben.

Die Verbraucherschützer raten den Konsumenten auf jeden Fall „Ruhe vor dem Kauf“ zu bewahren und zwar trotz „Marktschreiermethoden“ und Zeitdruck bei den Angeboten. Preise sollten verglichen werden und habe man dem Kaufimpuls doch voreilig nachgegeben, könne man ja auch von seinem 30 Tage geltenden Rückgaberecht Gebrauch machen – „allerdings nicht zu oft, da Amazon bereits in mehreren Fällen kunden kündigte, die in den Augen des Onlinehändlers zu häufig retournierten“, wie heise schreibt.

 

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