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Donnerstag, 9. Mai 2024
„Super-Wochenende“ und Provisionsregelungen

WKO: Sozialpartner im Handel passen Arbeitszeitmodell an

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 15.12.2016 | |  Archiv
Die Sozialpartner im Handel haben sich beim Arbeitszeitmodell auf eine flexiblere Gestaltung sowie die garantierte Höhe des Fixums für alle Handelsangestellten geeinigt.
Die Sozialpartner im Handel haben sich beim Arbeitszeitmodell auf eine flexiblere Gestaltung sowie die garantierte Höhe des Fixums für alle Handelsangestellten geeinigt.

Das Arbeitszeitmodell „Super-Wochenende“ wurde nach einer Evaluierung durch die Sozialpartner adaptiert: Ab 1. Jänner 2017 muss pro Monat ein „Super-Wochenende“ konsumiert werden, wobei der Durchrechnungszeitraum verlängert und eine möglich Abgeltung auf Basis „Fixum und Provision“ geschaffen wurde.

Mit dem sog. „Super-Wochenende“ haben die Sozialpartner im heimischen Handel – die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) – die Samstagsarbeit im Handel vor rund drei Jahren neu geregelt.

Nun wurde das Arbeitszeitmodell „Super-Wochenende“ nach einer gemeinsamen Evaluierung weiter verbessert. Es bleibt dabei, dass Angestellte jeden Samstag nach 13 Uhr dann beschäftigt werden können, wenn sie im Gegenzug fünf verlängerte sogenannte „Super-Wochenenden“ in einem Halbjahr konsumieren. „Super-Wochenende“ bedeutet, durchgehend drei Tage frei zu haben, etwa von Freitag bis Sonntag oder von Samstag bis Montag.

Ab 1. Jänner 2017 muss jedoch pro Monat ein „Super-Wochenende“ konsumiert werden, die Übertragung in die nächste Durchrechnungsperiode ist nicht mehr möglich. Stichwort Durchrechnung: Neu ist auch die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes von früher 26 auf 52 Wochen.

„Für Handelsbetriebe bedeutet die Neugestaltung die Möglichkeit für flexiblere Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten, denn: Die starre Frist für eine zwingende Planung von 13 Wochen im Voraus und der damit verbundene Verwaltungsaufwand fallen künftig weg“, so Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel und Arbeitgeber-Chefverhandler.

Neu ist auch, dass die Möglichkeit, eine Vereinbarung zur Entlohnung auf Basis „Fixum und Provision“ zu treffen, die künftig für alle Handelsangestellten Gültigkeit hat. Bisher war das nur für sog. „Reisende“ und „Platzvertreter“ der Fall.

„Damit ist es mit vereinten Kräften gelungen, neue und klare Spielregeln zu schaffen, die für Einkommenssicherheit sorgen. Diese Kombination nimmt vor allen den Beschäftigten im Möbelhandel den Druck, an umsatzstarken Samstagen immer arbeiten zu müssen“, beurteilt Anita Palkovich, zuständige Wirtschaftsbereichssekretärin in der GPA-djp, die Neuregelung.

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