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Montag, 29. April 2024
Umstellung auf elektronische Erhebungsweise

Augenmaß gefordert

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 19.01.2017 | |  Archiv
Die geplante Umsetzung einer EU-Vorgabe zum Thema Scannerkassendaten wirft ihre Schatten voraus, wie die Bundesparte Handel der WKÖ informiert. (Bild: Christoph Neumann/ pixelio.de) Die geplante Umsetzung einer EU-Vorgabe zum Thema Scannerkassendaten wirft ihre Schatten voraus, wie die Bundesparte Handel der WKÖ informiert. (Bild: Christoph Neumann/ pixelio.de)

Es betrifft zur Zeit zwar erst nur den Lebensmittelhandel – interessant ist es trotzdem: Laut EU-Vorgabe soll die Ermittlung der Verbraucherpreise statt wie bisher manuell künftig elektronisch erfolgen. Österreichische Händler werden damit verpflichtet, die Verkaufsdaten aus ihren Scannerkassen auf elektronischem Weg an die Statistik Austria zu übermitteln. Iris Thalbauer, GF der WKÖ Bundessparte Handel, mahnt Augenmaß ein.

Die auf Basis einer EU-Vorgabe geplante Umstellung auf elektronische Erhebungsweise der Verkaufsdaten steht bevor – und wirft ihre Schatten voraus, wie eine Information der Bundessparte Handel der WKö zeigt. „Laut Vorgabe der Europäischen Union wird die Ermittlung der Verbraucherpreise statt wie bisher manuell künftig elektronisch erfolgen. Daher sollen die österreichischen Händler durch eine Verordnung des Wirtschaftsministeriums verpflichtet werden, die Verkaufsdaten aus ihren Scannerkassen an die Statistik Austria auf elektronischem Weg zu übermitteln“, informiert die WKÖ über die künftige Verpflichtung der Händler, die derzeit vorrangig aber nur die Lebensmittelbranche betrifft. „Dies, weil die Entwicklung der Preise von Gütern des täglichen Bedarfs für den VPI eine besondere Rolle spielt“, so die WKÖ. 

Wichtig sei jedenfalls, dass der Aufwand für die Wirtschaft dabei so gering wie möglich gehalten wird, sagt Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich. „Alles andere würde ja der von der heimischen Politik forcierten Entbürokratisierung widersprechen.“ Dazu komme, dass in Zeiten des verstärkten Rufs nach Datenschutz der Schaffung des gläsernen Kaufmanns und des gläsernen Konsumenten gleichermaßen mit Skepsis zu begegnen sei. 

Daher plädiert die Bundessparte Handel als gesetzliche Interessenvertretung des heimischen Handels dafür, „bei der Umsetzung Augenmaß walten zu lassen. Aus unserer Sicht bedeutet das: Es ist nicht notwendig, die Scannerkassendaten öfter und detaillierter zur Verfügung zu stellen, als dies zur Ermittlung des Verbraucherpreisindex unbedingt erforderlich ist“, so GF Thalbauer, laut der eine Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen aus Sicht der Bundessparte Handel jedenfalls notwendig ist. „Gerade diese würden durch die neuen Verpflichtungen überproportional getroffen. Das widerspräche dem vielfach propagierten Ziel, KMU zu stärken“, so Thalbauer abschließend.

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