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Freitag, 26. April 2024
„Ein weiterer Meilenstein für sicheres Zahlen“

WKÖ-Rudorfer begrüßt starke Kundenauthentifizierung

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 29.08.2019 | |  Branche
„Mit der 2-Faktor-Authentifizierung beginnt am 14. September 2019 ein neues Zeitalter für besonders sicheres elektronisches Bezahlen“, sagt Franz Rudorfer, GF der Bundessparte Bank und Versicherung der WKÖ. (Bild: Tony Hegewald/ pixelio.de) „Mit der 2-Faktor-Authentifizierung beginnt am 14. September 2019 ein neues Zeitalter für besonders sicheres elektronisches Bezahlen“, sagt Franz Rudorfer, GF der Bundessparte Bank und Versicherung der WKÖ. (Bild: Tony Hegewald/ pixelio.de) Wie berichtet, gelten ab 14. September 2019 strengere Regeln bei Online-Zahlungen, dann tritt nämlich die neue EU Zahlungsrichtlinie und mit ihr die 2-Faktor-Authentifizierung in Kraft. „Damit beginnt ein neues Zeitalter für besonders sicheres elektronisches Bezahlen“, wie die WKÖ sagt.

„Die sogenannte starke Kundenauthentifizierung ist auch im Vorfeld der und bei den Finanzmarktgesprächen im Rahmen des Europäischen Forums Alpbach 2019 eines der bestimmenden Themen“, sagt Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der WKÖ. „Das liegt auch daran, dass alle Akteure im Zahlungsverkehr-Ökosystem mit Hochdruck an der Umstellung auf diese sogenannte starke Kundenauthentifizierung arbeiten.“

Mit 14. September 2019 beginnt mit der starken Kundenauthentifizierung beim elektronischen Bezahlen also ein neues Zeitalter, wie die WKÖ sagt. „Starke Authentifizierung bedeutet, dass sich Kunden, die elektronische Zahlungen tätigen, zumindest über zwei von insgesamt drei Faktoren identifizieren müssen, nämlich:

  • durch Wissen – etwas, das nur die zahlende Person weiß (zB. ein Passwort oder einen PIN-Code),
  • durch Besitz – etwas, das nur die zahlende Person bei sich hat (zB. ein Handy, auf dem ein TAN-Code empfangen wird) oder
  • durch Inhärenz/Biometrie – etwas, das nur die zahlende Person ist (zB. Gesichtsscan, Fingerabdruck).

Damit setzen die Anbieter auf höchste Sicherheitsstandards“, hält Rudorfer fest.

Banken informieren ihre Kunden

Banken haben für diesen Meilenstein sicheren Bezahlens im Internet ihre Hausaufgaben erledigt. Sie arbeiten seit längerem an der technischen Umsetzung und informieren ihre Kunden auf vielfältige Weise“, so Rudorfer. „Wichtig ist nun, dass Kunden rechtzeitig auf die von ihrer Bank angebotene Freigabemethode umsteigen, um weiterhin online ihre Einkäufe erledigen oder ihren Urlaub buchen zu können.“

Wie Rudorfer weiter festhält, ziehen „für dieses Mehr an Sicherheit und das Bekenntnis zu noch sichererem Zahlen“ alle Akteure des Zahlungsverkehrs-Ökosystems an einem Strang. „Unternehmen, Konsumentenschützer, Banken und Kreditkartenfirmen unterstützen diesen weiteren Meilenstein für sicheres Zahlen. Mit den neuen Sicherheitsmaßstäben wird die Sicherheit dank zukunftsgewandter Technologien wie Biometrie weiter erhöht und die finanzielle Privatsphäre der Kunden am letzten Stand der Technik geschützt.“

Der neue Sicherheitsstandard 2-Faktor-Authentifizierung wird außer bei Kartenzahlungen auch beim Online-Zugriff auf ein Zahlungskonto, bei elektronischen Überweisungen oder bei Zahlungen im stationären Handel am Point of Sale verwendet. „Dank der flächendeckenden Ausstattung mit Chip-Karten in Kombination mit PIN-Authentifizierung in Österreich sind Verbraucher auch bei Kartenzahlungen an der Kassa gut gerüstet“, führt Bundessparten-Geschäftsführer Rudorfer weiter aus.

Fristverlängerung

Um Unternehmen – vor allem Händlern und Tourismusbetrieben in Kooperation mit ihren Zahlungsdienstleistern – noch mehr Zeit für diesen „herausfordernden Schritt in die Zukunft“ des sicheren Bezahlens zu geben, hat auch die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) angekündigt, die Frist zur Umsetzung der starken Kundenauthentifizierung bei Kartenzahlungen im E-Commerce-Bereich zu verlängern. „Die neue Umsetzungsfrist der starken Kundenauthentifizierung sowie Details zu Umsetzungsprozess und Informationspflichten sollen auf europäischer Ebene Ende September 2019 beschlossen werden und voraussichtlich europaweit einheitlich gelten“, so Bundessparten-Geschäftsführer Franz Rudorfer.

WKÖ Service

Die Wirtschaftskammer Österreich hat die wichtigsten Fragen zu den Neuerungen bei der Kundenauthentifizierung im elektronischen Zahlungsverkehr gesammelt und sie gemeinsam mit den Antworten (Q&A) als Service auf https://tinyurl.com/y29tcdfl online gestellt.

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