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Mittwoch, 1. Mai 2024
Mindestangebot um 55 Mio Euro gesenkt

Startschuss für 5G-Auktion

Telekom | Dominik Schebach | 11.12.2019 | |  
RTR-GF Telekommunikation und Post, Klaus Steinmaurer, informiert zu den neuen 5G-Ausschreibungsbedingungen: Neben geringeren Mindestgeboten gibt es nun auch für Betreiber die Möglichkeit Ressourcen gemeinsam zu nutzen. RTR-GF Telekommunikation und Post, Klaus Steinmaurer, informiert zu den neuen 5G-Ausschreibungsbedingungen: Neben geringeren Mindestgeboten gibt es nun auch für Betreiber die Möglichkeit Ressourcen gemeinsam zu nutzen. Die nächste 5G-Autkion ist auf Schiene. Heute wurden offiziell die Ausschreibungsbedingungen für die 5G-Frequenzen in den Bändern 700 MHz, 2100 MHZ und 1500 MHz veröffentlicht. Gegenüber den ursprünglichen Plänen wurde das Mindestgebot nochmals gesenkt, außerdem gibt es nun zusätzliche „Investitionsanreize“.

„Am 5. Dezember hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, Mag. Andreas Reichhardt, nach eingehender Prüfung die Ausschreibungsbedingungen für die Versteigerung der 5G-Bänder 700 MHz, 2100 MHz und 1500 MHz genehmigt. Mit der heutigen offiziellen Veröffentlichung kann die TKK damit den Startschuss für die zweite 5G-Auktion geben und einen raschen Ausbau von 5G in der Fläche somit sicherstellen“, informiert Klaus Steinmaurer, GF der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) für den Fachbereich Telekommunikation und Post. Interessenten hätten nun bis April 2020 Zeit, um sich auf das Vergabeverfahren vorzubereiten. Die Auktion soll laut Steinmaurer im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen werden.

Gegenüber den ursprünglichen Plänen wurde das Mindestgebot nach Eingaben der Netzbetreiber im Konsultationsverfahren auf 239,3 Mio Euro reduziert. Das seien laut Steinmaurer 55 Mio Euro weniger, als ursprünglich vorgesehen. Als zusätzlicher Investitionsanreiz wurde die Laufzeit der Lizenzen auf 25 Jahre verlängert. Neu seien auch die nun vorgesehenen Kooperationsmöglichkeiten („Sharing“).

Versorgung

Das Auktionsdesign sieht vor, dass in Stufe 1 die Frequenzen aus den Bereichen 700 MHz (6 Blöcke) und 2100 MHz (12 Blöcke) vergeben werden. Die 700-MHz-Frequenzen sind für die Versorgung von großen Flächen besonders gut geeignet. Deshalb müssen die Käufer dieser Frequenzen 900 unterversorgte Katastralgemeinden flächendeckend versorgen. In Stufe 2 werden die Frequenzen aus dem Bereich 1500 MHz (8 Blöcke) vergeben.

Außerdem soll durch ein eigens für die Auktion entwickeltes „Bonus-System“ die Versorgung weiterer unterversorgter Gemeinden sichergestellt werden. Die Bieter „ersteigern“ dabei zusätzliche Versorgungsverpflichtungen für einzelne Katastralgemeinden und erhalten dabei quasi einen Bonus in Form eines Preisabschlags.

Ausführliche Informationen zur zweiten 5G-Auktion sowie die Ausschreibungsunterlagen sind auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/de/tk/FRQ5G_2020 

 

 

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