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Freitag, 26. April 2024
Spartenobfrau Scheichelbauer-Schuster fordert Ausnahmeregelung

Gewerbe und Handwerk: Maskenpflicht für Bauarbeiten im Freien völlig überzogen

E-Technik Die Branche | Wolfgang Schalko | 05.02.2021 | |  Wissen
Spartenobfrau Renate Scheichelbauer-Schuster fordert eine Ausnahmeregelung zumindest für schwere körperliche Arbeiten im Freien. Spartenobfrau Renate Scheichelbauer-Schuster fordert eine Ausnahmeregelung zumindest für schwere körperliche Arbeiten im Freien. (© WKÖ) Heftige Kritik an einer – völlig überraschend hinzugefügten – Änderung in den vorgestern und heute veröffentlichten Covid19-Verordnungen übt die Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): Demnach wurde die bisher nur für Arbeiten in geschlossenen Räumen geltende Verpflichtung, zusätzlich zum Mindestabstand von zwei Metern einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf alle Arbeitsorte ausgeweitet, also auch auf Tätigkeiten im Freien.

Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, dazu: „Diese Vorgabe kommt für uns völlig überraschend. Und sie ist angesichts des deutlich geringeren Infektionsrisikos bei Arbeiten im Freien und des erst kürzlich verdoppelten Mindestabstandes von zwei Metern auch in der Sache völlig überzogen. Baustellen-Mitarbeiter werden dadurch massiv beeinträchtigt, insbesondere jene, die besonders schwere körperliche Tätigkeiten verrichten.“ Es könne den Arbeitnehmern schlicht nicht zugemutet werden, dass sie z.B. bei der Arbeit auf Baustellen im Freien täglich acht Stunden oder mehr einen Mund-Nasenschutz tragen und das zusätzlich zum 2-Meter-Abstand.

Zum Beispiel würden Gerüstbauer im Laufe eines achtstündigen Arbeitstages Massen von ca. 6.000 bis 7.000 Kilogramm umsetzen – und das selbst bei widrigen Wetterverhältnissen. Es sei rein körperlich nicht möglich, weder für junge und schon gar nicht für ältere Mitarbeiter, diese Arbeitsleistung und körperliche Anstrengung mit einer Maske zu erbringen.

Wie unangemessen die Regelung ist, zeigt folgender Vergleich: Spaziergänger oder Freizeitsportler brauchen im Freien keinen Mund-Nasenschutz, während man für die Tätigkeiten an den „Orten der beruflichen Tätigkeit“ auch bei Einhaltung der 2-Meter- Abstandsregel einen Mund-Nasenschutz zu tragen hat.

Scheichelbauer-Schuster weiter: „Selbstverständlich ist sich die Baubranche ihrer Verantwortung bewusst und trägt auch weiterhin vernünftige und wirksame Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos auf Baustellen mit. Wir haben auch seit Beginn des ersten Lockdowns gezeigt, dass wir für sichere und geordnete Verhältnisse am Bau und bei Montagen etc. sorgen. Auch im Sinne unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter appelliere ich aber an den Gesundheitsminister, die generelle MNS-Pflicht bei Arbeiten im Freien nochmals zu überdenken. Zumindest für schwere körperliche Arbeiten im Freien ist hier unbedingt eine Ausnahmeregelung notwendig.“

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