Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Freitag, 26. April 2024
Frist endete am 1. Dezember. Verschärfte Kontrollen angekündigt

DUH begrüßt Verkaufsverbot für Elektrogeräte mit altem Label

Hausgeräte | Stefanie Bruckbauer | 02.12.2021 | | 5  Wissen
Seit 1. Dezember 2021 dürfen bestimmte Elektrogeräte mit altem Energielabel nicht mehr verkauft werden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das „überfällige“ Verkaufsverbot und kündigt gleichzeitig konsequente Kontrollen an, um die nun europaweit geltende Vorschrift zur Verbesserung der Energieeffizienz von Elektro-Großgeräten in Büro und Haushalt und zur transparenteren Information von Verbrauchern durchzusetzen.

Seit 1. Dezember 2021 dürfen bestimmte Haushaltsgroßgeräte mit schlechter Energieeffizienz nicht mehr verkauft werden. Betroffen sind Waschmaschinen, Trockner, Kühlgeräte und Geschirrspüler aber auch TV-Geräte und PC-Monitore, die das alte, seit Februar 2021 nicht mehr gültige Energieeffizienzlabel mit den mehreren A+ bis A+++ Klassen tragen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das überfällige Verkaufsverbot und kündigt gleichzeitig konsequente Kontrollen an, um die nun europaweit geltende Vorschrift zur Verbesserung der Energieeffizienz von Elektro-Großgeräten in Büro und Haushalt und zur transparenteren Information von Verbrauchern durchzusetzen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Nun gelten endlich auch in Deutschland verschärfte Anforderungen an Elektrogroßgeräte hinsichtlich ihrer Energieeffizienz und einer ehrlichen Kennzeichnung des Energieverbrauchs. Dies ist zu Zeiten stark steigender Energiepreise auch notwendig.“

Seit 1. Dezember 2021 dürfen Elektrogeräte mit altem, seit Februar 2021 nicht mehr gültigem Energieeffizienzlabel (mit den mehreren A+ bis A+++ Klassen) nicht mehr verkauft werden.

Für die betroffenen Geräte wurden mit 1. März 2021 neue, eindeutige und klare Energieeffizienzlabel eingeführt, die – wie die DUH sagt – zu einer „erheblichen Verbesserung der Verbraucherinformation“ beigetragen haben. „Die für Verbraucher wichtigsten Verbesserungen waren hierbei die Rückkehr zum einheitlichen Energielabel mit den Klassen A bis G und die erhöhten Anforderungen zum Erreichen einer bestimmten Klasse. Einige Produkte, die mit altem A+++ – Label bewertet wurden, können die oberen Klassen beim neuen Label nicht mehr erreichen. Bislang durften auslaufende Produkte, für die der Hersteller keine neuen Label mit der geschlossenen Energieeffizienzskala von A-G ausgeben konnte, im Handel in einer neunmonatigen Frist noch mit dem alten Label verkauft werden. Mit dem am 1. Dezember in Kraft getretenen Verkaufsverbot endet diese Frist.“

Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung bei der DUH: „Wir begrüßen das Verkaufsverbot für energiehungrige Haushaltsgeräte, bei deren Kauf die Verbraucher bisher häufig nicht klar genug vorgewarnt wurden. Wir erwarten vom Fach- wie Online-Handel, nach der eingeräumten neunmonatigen Übergangsfrist ab sofort auf den Verkauf energieintensiver, klimaschädlicher und ineffizienter Produkte zu verzichten. Wir werden ab sofort verschärft die Durchsetzung des Verbots kontrollieren, bei der Bewerbung der Produkte im Online-Handel und in Werbeprospekten sowie bei den in den Geschäften stehenden Geräten.“

 

Diesen Beitrag teilen

Kommentare (5)

  1. Wie man das ja aus der Vergangenheit kennt werden die nicht verkaufbaren Geräte als Entwicklungshilfe nach Afrika versendet.
    Ist ja auch kein Wunder warum man dort keine eigene Elektroindustrie aufbauen kann wenn Asien und Europa ständig Nachschub liefern.
    Dort findet man sicher eine thermische Verwendung für die darin enthaltenen Edelmetalle.

    Zu PR-Zwecken werden einige tausend Geräte durchaus auch zum Recycling gebracht,
    wo zufällig Reporter mit Politiker zusammentreffen um über den Umweltschutz zu reden.

    Später findet sich immer ein Medium (Internet, TV, Zeitung) welches Bilder aus Afrika und dem Recyclingcenter zeigt.

  2. Jetzt bin ich es nochmal
    Wo findet man die Erklärung?
    Im Bild gehen alle Pfeile von A+++ auf B bis F.
    Entspricht hier keine einzige Farbe einer auf der anderen Seite?
    Darf jetzt kein Gerät mehr mit den Daten von A++ verkauft werden?

  3. Verstehe ich das richtig, die Geräte mit alten Pickerl dürfen nicht verkauft werden und müssen als Neugerät entsorgt werden, oder geht das mit neuem Pickerl dann schon? Also neue Geräte wegwerfen wäre der totale Wahnsinn!

    1. Genau!

      So geht „Deutsche Umwelthilfe“ – super.

      Es werden hofentlich nicht mehr viele Gerät auf Lager sein. Wenn es doch das eine oder andere gibt, ist der ökologische Wahnsinn, dass das vernichtet werden soll. Den uneingeschränkten Dank muss man dann aber auch den jeweiligen Herstellern zukommen lassen, die zu faul waren, für EOL Geräte halt noch die richtigen Pickerl zu erstellen. Anscheinend hat Corona doch mehr Auswirkungen als bisher gedacht….

      1
  4. Gut, dass nun diese Fairness-Regelung gilt, es ist ja für Laien nicht einfach, zu erkennen, ob es um alte oder neue Energiepickerl geht (die hätten m.E. verwechslungssicherer gestaltet werden müssen bzw. mit verpflichtendem Hinweis auf die veraltete Einfstufung in Werbe-Kurzzexten „Energieeff. XY“).
    Bis zur letzten Sekunde wurden ja noch diese irreführenden alten Einstufungen als vermeintlich ökologisches Schnäppchen verramscht.

    Es ist aber dennoch schade, wenn nun Geräte ungenutzt entsorgt werden müssen, die bei der Produktion/Transport… dennoch einen erheblichen C02-Rucksack aufgeladen bekommen haben.
    Ein Lösungsansatz wäre gewesen, dass derartige Geräte – mangels Nicht-Umrechenbarkeit in aktuelle Einstufungen – schlichtweg in die schlechteste Stufe (G-) fallen und mit einer entsprechenden Plakette überklebt werden.

    Ich wünsche der DUH viel Erfolg beim schwarzen-Schafe-Jagen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden