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Freitag, 26. April 2024
20% des Bruttorechnungsbetrags zurückerhalten

WKO startet Cashback-Aktion zum Wiederhochfahren der Wirtschaft

Hintergrund | Julia Jamy | 10.12.2021 | | 8  
Die WKO startet ab 13. Dezember eine bundesweite Cashback-Aktion. Die WKO startet ab 13. Dezember eine bundesweite Cashback-Aktion. (© WKO) Um die heimischen Betriebe zu unterstützen und in der Vorweihnachtszeit einen zusätzlichen Kaufanreiz zu schaffen, starten die österreichischen Wirtschaftskammern eine bundesweite Cashback-Aktion. Kunden, die zwischen 13. und 23. Dezember ihre Gutscheinrechnungen einreichen, können 20% des Bruttorechnungsbetrags zurückerhalten.

KundInnen, die zwischen 13. und 23. Dezember Gutschein-Rechnungen auf der Website www.wko-cashback.at hochladen, erhalten 20% des Bruttorechnungsbetrags rückvergütet. Es gilt ein Mindesteinkaufswert von 50 Euro, maximal werden 60 Euro ersetzt. Pro Person darf während dieser Aktion eine Rechnung mit einem Rechnungsdatum ab 13. Dezember 2021 eingereicht werden.

„First come, first served“

Nach dem Prinzip „First come, first served“ gilt die zeitliche Reihenfolge der einlangenden Rechnungen. Wenn das Budget von einer Million Euro vor dem eigentlichen Aktionsende am 23. Dezember ausgeschöpft wurde, ist die Aktion automatisch zu Ende. Teilnahmeberechtigt sind Rechnungen – mit wenigen Ausnahmen – für Gutscheine fast aller in Österreich ansässigen Handels-, Gewerbe- und Tourismusbetriebe.

Diese Aktion soll Betriebe in den von der Corona-Pandemie besonders getroffenen Branchen unterstützen und ihnen Schwung für ein erfolgreiches Durchstarten nach dem Ende des Lockdowns geben.

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Kommentare (8)

  1. Ist wieder mal so typisch, wenn man mal was braucht gibts nichts mehr.
    Da rennt man noch schnell Gutscheine besorgen um eine Kleinigkeit zurück zu bekommen und
    es ist schon wieder alles ausgeschöpft. Da fragt man sich echt ob diese Aktionen auch wirklich statt finden.
    danke an die Kammer.

  2. „Teilnahmeberechtigt sind Rechnungen – mit wenigen Ausnahmen – für Gutscheine fast aller in Österreich ansässigen Handels-, Gewerbe- und Tourismusbetriebe.“
    Wo findet man die Ausnahmen? DANKE!

  3. Eine nette Geste von der WKÖ – aber warum muss zuerst ein Konsument einen GUTSCHEIN kaufen ?
    Ob das der „Stein der Weisen“ ist kann man bezweifeln, eine Rechnung vom gekauften Produkt wäre Medienwirksamer und für jeden einfacher umzusetzen

    1
    1. Welche Aktion war den soo toll von der WKO an die man sich erinnert? Und bei dieser ist der Aufwand vermutlich höher wie der Ertrag.
      Was soll’s, es ist unsere Kammer, hoch lebe die Kammer.

      2

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