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Donnerstag, 16. Mai 2024
Kompliziert, komplizierter, Österreich

Öffnungsschritte-Verordnungs-Chaos: Bleibt die Maske doch?

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 04.03.2022 | | 2  
Wie der Handelsverband informiert, änderte das Gesundheitsministerium einen Tag vor dem Ende der FFP2-Maskenpflicht im nicht-lebensnotwendigen Handel die rechtliche Einstufung. Diese neue Regelung für Konsumenten sei undurchschaubar.

Der Handelsverband informiert: „Entgegen der Ankündigung der Bundesregierung beim letzten Öffnungsgipfel, die FFP2-Maskenpflicht ab 5. März ausschließlich im ‚lebensnotwendigen Handel‘ beizubehalten, soll diese nun doch auch in vielen Geschäften abseits des täglichen Bedarfs weiterhin bestehen bleiben. Nach der rechtlichen Begründung des Gesundheitsministeriums fallen auch alle Mischbetriebe, die bestimmte Waren wie Tierfutter, Medizinprodukte (z.B. Fieberthermometer, Pflaster) oder Sicherheits- und Notfallprodukten (z.B. Brennstoffe, Leuchtmittel) im Sortiment haben, unter die FFP2-Maskenpflicht.“

Das führe zur absurden Situation, dass viele Handelsgeschäfte, die im harten Lockdown geschlossen halten mussten, nun plötzlich als „lebensnotwendig“ eingestuft werden. „So müsste beispielsweise in einem Baumarkt, in dem auch Brennstoffe oder Tierfutter verkauft werden, weiterhin im gesamten Geschäft eine FFP2-Maske von Kunden und Beschäftigten getragen werden. Auch in einem Möbelhaus, in dem Leuchtmittel verkauft werden, gilt die FFP2-Maskenpflicht demnach theoretisch weiterhin“, so HV GF Rainer Will.

Die Gesundheit der Konsumenten stehe für den österreichischen Handel an oberster Stelle. Die Branche sei auch nicht grundsätzlich gegen die bestehende FFP2-Maskenpflicht, sofern es die virologische Situation erforderlich macht. „Aber ohne ein Mindestmaß an Rechts- und Planungssicherheit wird es für die tausenden krisengebeutelten Handelsbetriebe immer schwieriger, ihren Geschäftsbetrieb aufrechterhalten zu können“, sagt Will.

Kompliziert, komplizierter, Österreich. Wie sollen unsere Kunden mit dieser realitätsfernen Regelung des Gesundheitsministeriums noch verstehen, wo sie künftig verpflichtend eine FFP2-Maske tragen müssen und wo nicht? Das Handelspersonal muss nun wohl erneut die absehbare Verärgerung der Kundschaft ob der missverständlichen Kommunikation der Regierung ausbaden. Wir fordern daher eine klarere Abgrenzung, wann ein Geschäft als lebensnotwendig einzustufen ist. Es kann doch nicht sein, dass ein Betrieb, der 4.000 Produkte im Sortiment hat und eines davon ist ein Fieberthermometer, als lebensnotwendig gilt und deshalb eine Maskenpflicht besteht“, so Rainer Will abschließend.

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Kommentare (2)

  1. ???? Seit 2 Jahren ist es so !!!! Oh Wunder jetzt kommen die Herren erst drauf ???? „“> Es kann doch nicht sein, dass ein Betrieb, der 4.000 Produkte im Sortiment hat und eines davon ist ein Fieberthermometer, als lebensnotwendig gilt und deshalb eine Maskenpflicht besteht“, so Rainer Will abschließend. <"" Da hat jemand einen Winterschlaf gehalten !!!!!

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