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Freitag, 26. April 2024
„Gift für das Vertrauen der Branche"

Burgenland beschließt Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetz

Energiezukunft | Julia Jamy | 13.04.2022 | |  
Die IG Windkraft begrüßt die rasche Umsetzung des Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetzes, kritisiert aber die Besteuerung bestehender Windräder und den Eingriff in bestehendes Recht. Die IG Windkraft begrüßt die rasche Umsetzung des Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetzes, kritisiert aber die Besteuerung bestehender Windräder und den Eingriff in bestehendes Recht. (© IG Windkraft) Vergangenen Donnerstag wurde im burgenländischen Landtag ein Gesetz zur Beschleunigung der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern verabschiedet. Gleichzeitig sollen aber deutlich höhere Abgaben auf Freiflächen für Photovoltaik- und Windkraftanlagen kommen. Die IG Windkraft begrüßt die rasche Umsetzung des Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetzes, kritisiert aber die Besteuerung bestehender Windräder und den Eingriff in bestehendes Recht.

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Erreichen der Klimaneutralität 2030 und den erforderlichen Ausbau von Windkraft- und PV-Anlagen geschaffen werden. „Beim Burgenland sieht man, was ein Land tun kann, um aktiv die Energiewende voranzutreiben.“, sagt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, kritisiert aber die Besteuerung bestehender Windräder und den Eingriff in bestehendes Recht.

Ein Teil der gesetzlichen Änderungen enthält nämlich eine zusätzliche Landschaftsabgabe für bestehende Windräder und PV-Anlagen. „Der Eingriff in bestehendes Recht bei bereits seit Jahren errichteten Windparks ist Gift für das Vertrauen der Branche in die Rechtssicherheit. Dadurch werden nicht nur die Betreiber verunsichert, sondern es werden auch zukünftige Projekte verteuert, weil bei der Finanzierung das Risiko einer möglichen rückwirkenden Änderung der Rahmenbedingungen eingepreist werden wird.“, erklärt Moidl und fügt hinzu „Bei dieser hohen Abgabe auf Altanlagen fehlt ein Bezug auf die Erlösmöglichkeit im Strommarkt. Wenn die derzeit unbestreitbar sehr hohen Strompreise ein normales Niveau erreichen, wäre diese Abgabe eine Katastrophe. Die Betreiber wären gezwungen ihre Anlagen frühzeitig abzubauen und vorzeitig durch neue zu ersetzen. Das kann nicht Ziel der Regelung sein. Zumindest eine Bindung an den Strompreis und eine Befristung der Abgabe sind daher unbedingt zu ergänzen.“

In den kommenden acht Wochen muss die Bundesregierung dieser gesetzlichen Änderung zustimmen. „Es ist zu hoffen, dass es dadurch doch noch zu wesentlichen Anpassung kommen wird“, bemerkt Moidl: „Es wäre sehr schade, wenn das in großen Teilen für die Energiewende vorbildliche Gesetz, durch diese unbedacht ausgestaltete Steuer negative Auswirkungen auf die Windbranche in ganz Österreich mit sich bringt.“

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