Erneuerbare Energie: Marktprämienverordnung geht in Begutachtung

Nach Angaben des Klimaschutzministeriums erzeugen die Kraftwerke, die durch diese Verordnung ermöglichen werden, jährlich 4,5 Milliarden Kilowattstunden heimischen Ökostrom. Für die Errichtung von kleineren Anlagen (PV, Wind, Biomasse, Wasserkraft) stehen bereits jetzt im Rahmen der EAG Investitionsförderung knapp 300 Millionen Euro zu Verfügung. Durch die Marktprämien-Verordnung sollen weitere Mittel mobilisiert werden. Anders als die Investitionsförderung erhält man bei der Marktprämie keinen Zuschuss zur Errichtung der Anlagen, sondern im Fall zu niedriger Marktpreise einen Zuschuss zur Erzeugung. Durch die Errichtung von erneuerbaren Energien sollen teurere fossile Kraftwerke aus dem Markt gedrängt.
Erstmals wird die Förderung von Ökostromanlagen für zwei Jahre festgeschrieben. Für die Jahre 2022 und 2023 stehen Kontingente von 700 Megawatt Photovoltaik, 280 Megawatt (2020) bzw. 390 MW (2023) Windkraft, 15 Megawatt Biomasse und 90 Megawatt Wasserkraft (2022) bzw. 170 MW (2023) und 1,5 Megawatt Biogas zur Stromerzeugung zu Verfügung. Die ersten Fördercalls sollen im Herbst 2022 stattfinden und über die EAG-Abwicklungsstelle bearbeitet werden. Der Ökostromausbau mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz soll das Rekordjahr 2022 fortsetzen. Über die gesamte Laufzeit generiert das EAG in Summe eine Wertschöpfung von 21,6 Mrd. Euro.
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