BEÖ: Rechtskonform Strom laden seit 1. Juni

Mit der seit 1. Juni 2023 geltenden neuen Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen über „Eichvorschriften für elektrische Tarifgeräte zur Messung von elektrischer Energie in Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge” hat der Gesetzgeber eine Rechtslage geschaffen, unter welchen Voraussetzungen an österreichischen Ladestationen nach kWh verrechnet werden darf.
„Die neue Verordnung ist ein bedeutsamer Schritt hin zu einer transparenten und gerechten Preisgestaltung für alle“, erklärte Andreas Reinhardt, Vorsitzender des Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ). „Bedauerlich ist allerdings, dass die Verordnung keine praktikable Lösung für die bestehende Ladeinfrastruktur festlegt hat. Es liegt nun an den Unternehmen, Wege zu finden, um dem Wunsch der Konsumenten nach einer Verrechnung nach kWh nachzukommen.“
Weiters wurde festgelegt, dass ab 1. Jänner 2026 nur mehr Ladetarifgeräte erst-, neu- oder nachgeeicht werden, die den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen.
Den gesamten Gesetzestext finden Sie beigefügt zum Download.
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