Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Dienstag, 14. Mai 2024
Nun rechtskräftig

Marke „Black Friday“ muss vollständig gelöscht werden

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 20.07.2023 | |  
Es gibt News rund um die Verfallsklage gegen die Marke „Black Friday“. Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Damit wird das Urteil des Kammergerichts rechtskräftig und die Marke „Black Friday“ nun vollständig gelöscht.

Wie Simon Gall von BlackFriday.de informiert, hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 29. Juni 2023 die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision der Markeninhaberin zurückgewiesen. Damit ist das Löschungsurteil des Kammergerichtes rechtskräftig und die umstrittene Marke „Black Friday“ muss endgültig aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht werden.

„Wir von BlackFriday.de sind in mehreren Verfahren gegen die Eintragung der Wortmarke ‚Black Friday‘ vorgegangen und hatten die Löschung für alle über 900 eingetragenen Waren und Dienstleistungen beantragt. Nach mehr als sechs Jahren Rechtsstreit durch alle Instanzen ist nun Schluss. Wir sind froh, dass der Spuk endlich vorbei ist! Sowohl uns als Black Friday Portal, als auch vielen Händlern und Partnern, hat die Marke in den letzten Jahren immer wieder Probleme bereitet“, so Simon Gall.

Seit 2016 hatte die Markeninhaberin Unternehmen abgemahnt, die die Bezeichnung „Black Friday“ in ihrer Werbung benutzten und die Zahlung von Lizenzgebühren verlangt. Mit der aktuellen Entscheidung des BGH hat der Kampf gegen die Marke nun endlich ein Ende und die Löschung ist rechtskräftig beschlossen. „Auf den Kosten des Verfahrens werden wir wohl trotzdem sitzen bleiben. Denn alle Kostenerstattungsansprüche müssten in Hong Kong durchgesetzt werden, wo die Markeninhaberin ihren Firmensitz hat“, erklärt Gall, laut dem der Kampf an anderer Stelle aber noch weiter gehe. „Im Jänner 2023 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf zu unseren Gunsten entschieden und festgestellt, dass die Markeninhaberin und ihre angebliche ausschließliche Lizenznehmerin allen Schaden zu erstatten haben, der uns aus den Abmahnungen unserer Kunden und weiteren Maßnahmen gegen unser Portal entstanden ist und künftig entstehen wird. Da die Revision zugelassen wurde, befasst sich aktuell der Bundesgerichtshof auch mit diesem Verfahren.“

Mehr zum Thema finden Sie HIER.

Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden