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Freitag, 3. Mai 2024
Rat & Tat – E&W 10/2023

Urlaub verjährt nicht

Hintergrund | Kanzlei Kowarik & Waidhofer | 08.10.2023 | Bilder | | 1  Meinung
Bisher war die Rechtslage in Österreich so, dass nicht konsumierter Urlaub von Dienstnehmern am Ende von zwei Jahren nach Ende des eigentlichen Urlaubsjahres verjährte. Das wurde durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes Ende 06 / 2023 nun geändert. Die Rat & Tat-Steuerberater aus der Kanzlei Kowarik & Waidhofer klären auf.

Der Urlaub verjährt nicht, wenn der Dienstgeber den Dienstnehmer nicht ausdrücklich und nachweislich zum Verbrauch aufgefordert und ihn über die drohende Verjährung aufgeklärt hat. Bitte also unbedingt Dienstnehmer, die Urlaub ansparen, zum Verbrauch desselben anregen und nicht zu viel Urlaub zusammenkommen lassen!!

Energiekostenpauschale kann beantragt werden

Die Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer (Umsatz 2022 zwischen 10.000,- und 400.000,-) kann seit 08. 08. und bis 30. 11. 2023 beantragt werden. Freie Berufe und verschiedene andere Branchen werden nicht gefördert, Näheres unter www.energiekostenpauschale.at

Der Antrag muss über das Portal www.usp.gv.at gestellt werden, man braucht dazu eine Handysignatur oder ID Austria; daneben muss man seine ÖNACE Kennzahl (Einordnung bei der Statistik Austria) und seinen Umsatz 2022 kennen.

Der Antrag selbst ist ganz einfach und man sieht auch gleich, wie viel Pauschale man bekommen wird. Im Antrag muss u.a. auch bestätigt werden, dass man in den letzten drei Jahren De-minimis-Beihilfen von maximal 200.000 Euro erhalten hat. Wer sich da nicht sicher ist, kann das eigene Unternehmen unter „Transparenzportal“ im Internet suchen und die erhaltenen Förderungen dort abrufen.

Investitionsfreibetrag für ökologisch sinnvolle Investitionen

Mit Wirksamkeit 1. 1. 2023 wurde im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform der Investitionsfreibetrag (IFB) als Anreiz für Investitionen ins steuerliche Anlagevermögen wiederbelebt.

Für ökologisch sinnvolle Anschaffungen kommt der IFB in Höhe von 15 % zur Anwendung, für klassische Investitionen beträgt der IFB 10 %. Im Mai wurde nun die Verordnung veröffentlicht, aus der ersichtlich ist, für welche Investitionen der erhöhte IFB anwendbar ist – bitte sprechen Sie sich mit uns ab, wenn Sie Investitionen mit einer Umweltkomponente planen.

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Kommentare (1)

  1. Hinweis zur Energiekostenpauschale: Umsätze mit Endkunden im Ausland, welche mit EU-Umsatzsteuer über One Stop Shop (OSS-EU) eingereicht werden – zählen NICHT. Es zählen nur Umsätze mit AT USt + EU Firmen-Kunden, die in der „Zusammenfassenden Meldung“ aufscheinen. Warum auch immer…??

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