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Donnerstag, 9. Mai 2024
Mit Kontrollen ist zu rechnen

@-Insider: Dringende Aufforderung zur Einhaltung des Preisauszeichnungsgesetzes

Hintergrund | Dominik Schebach | 19.10.2023 | |  
Im jüngsten @-Insider wendet sich das Bundesgremium mit einem dringenden Appell an seine Mitglieder. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, sei an die WKO herangetreten, da das Preisauszeichnungsgesetz im Handel oftmals nicht eingehalten werde.

Lesen Sie hier die Nachricht von Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft ist an die Wirtschaftskammer herangetreten, da das Preisauszeichnungsgesetz im Handel oftmals nicht eingehalten wird. Wir wurden um entsprechende Info an unsere Mitglieder ersucht und können Sie daher nur dringend auffordern, das Preisauszeichnungsgesetz (insbesondere § 9a) genau einzuhalten, da nach der erfolgten Kontaktaufnahme seitens des Bundesministeriums durchaus mit entsprechenden Kontrollen gerechnet werden muss.

Auch wenn seitens des Ministeriums insbesondere der Handel mit Lebensmitteln, Elektrogeräten und Textilien angesprochen wurde, empfehlen wir allen unseren Mitgliedern dringend auf die Einhaltung des § 9a Preisauszeichnungsgesetzes zu achten – dies insbesondere auch im Hinblick auf den bevorstehenden Black Friday.

Was beinhaltet § 9a Preisauszeichnungsgesetz?

Dieses sieht vor, dass Unternehmer bei der Bekanntgabe einer Preisermäßigung auch den niedrigsten Preis anzugeben haben, der zumindest einmal innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen vor der Anwendung der Preisermäßigung in demselben Vertriebskanal verlangt wurde.

Nähere Infos zur Preisauszeichnung sowie FAQs zu § 9a Preisauszeichnungsgesetz finden Sie hier: Preisauszeichnung (bmaw.gv.at)

Ihr Bundesgremialobmann
Robert Pfarrwaller

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