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Montag, 29. April 2024
Nicht vergleichbar

Servicepauschale: Mobilfunkanbieter weisen AK-Klage zurück

Telekom | Dominik Schebach | 22.01.2024 | | 4  
Die Arbeitkammer hat eine Verbandsklage gegen A1, Magenta und Drei wegen der Servicepauschale bei Mobilfunktarifen eingebracht. Die Arbeitkammer hat eine Verbandsklage gegen A1, Magenta und Drei wegen der Servicepauschale bei Mobilfunktarifen eingebracht. Vergangene Woche haben die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer beim Handelsgericht Wien eine Verbandsklage eingebracht. Streitpunkt ist die Servicepauschale. Wie die AK festhält, werde für die Servicepauschale keine klare Begründung angegeben. Ein Standpunkt, welchen die Anbieter naturgemäß nicht teilen.

Seit etwas mehr als zehn Jahren gibt es die Servicepauschale. Genauso lange stößt sie bei den Kunden auf Kritik. Jetzt unternimmt die Arbeiterkammer einen Anlauf, um die Gebühr zu kippen. Grundlage der Klage ist eine Entscheidung des OGH gegen Zusatzgebühren bei Fitessstudios. Die Kammer begründet in ihrer Stellungnahme, dass der Servicepauschale weder eine klare Begründung gegenübersteht noch eine konkrete Gegenleistung geboten werde. Die Klage lautet sowohl auf Unterlassung der Vereinbarung einer Servicepauschale für die Zukunft, als auch auf proaktive Rückzahlung bereits bezahlter Servicepauschalen. Sollte die Gebühr tatsächlich fallen, so geht die AK von möglichen Rückzahlungen in der Höhe von mehreren Millionen aus.

Nicht übertragbar

Die Mobilfunk-Anbieter stehen allerdings auf dem Standpunkt, dass die OGH-Entscheidung zu den Fitnessstudios nicht so ohne weiters auf die Telekom-Branche übertragbar sei. „Natürlich haben wir die jüngsten Diskussionen zum Thema Servicepauschalen in Fitnessstudios und deren mögliche Auswirkungen auch auf andere Branchen zur Kenntnis genommen und auch hinsichtlich unserer Kundenvereinbarungen geprüft. Die gerichtlichen Aussagen zu den Fitnessstudio-Servicepauschalen sind nicht direkt übertragbar, da unsere Serviceentgelte und Leistung bereits vom Sachverhalt anders gelagert sind“, erklärte ein Sprecher von A1 gegenüber elektro.at „Im Gegensatz zu den gegenständlichen Fitness-Studio-Entgelten stehen unseren Servicepauschalen auch konkrete Leistungen gegenüber, wie zum Beispiel diverse Sperrmöglichkeiten zum Schutz vor „Shock Bills“ hinsichtlich Mehrwertnummern, mobiler Zahlungen, Datennutzung etc. Es gibt unterschiedliche Zugänge, was die Abgeltung von zusätzlichen Leistungen angeht. Wir sind der Meinung, dass eine pauschalierte Abrechnung eine gut planbare Kostentransparenz im Sinne des Kunden schafft.“

Auch nach Ansicht von Magenta sind die Zusatzkosten in der Fitness-Branche nicht mit den Servicepauschalen im Mobilfunk vergleichbar, wie eine Stellungnahme des Betreiber ausführt: „Die von der Bundesarbeiterkammer eingebrachte Verbandsklage ist inhaltlich und rechtlich nicht nachvollziehbar. Diese stützt sich angeblich auf ein OGH Urteil gegen die Fitnessbranche, aber dieses kann man nicht einfach auf die Telekommunikationsbranche umlegen. Unsere Branche ist gesetzlich stark reguliert, es gibt im Telekommunikationsgesetz detaillierte Regeln zu Entgelten und Gebühren. Die RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) überprüft die Einhaltung aller Regelungen. Weder von der RTR noch von der Arbeiterkammer gab es dazu in den letzten Jahren Beschwerden. Mit der Servicepauschale waren immer konkrete Serviceleistungen abgedeckt. Wir haben die Servicepauschale transparent und gut nachvollziehbar ausgewiesen.“

Für Endkonsumenten hat der Betreiber eine eigene Infoseite eingerichtet.

Serviceleistungen werden auch seitens Drei als Begründung für die Servicepauschale angeführt: „Die Servicepauschale wurde über Jahre in Abstimmung mit der Regulierungsbehörde und auf Basis geltender Judikatur vereinbart. Rechtlich gibt es daher keine Grundlage für etwaige Rückzahlungsansprüche. Wir sind zuversichtlich, dass die Servicepauschale einer rechtlichen Überprüfung Stand hält.

Es handelt sich bei der Servicepauschale um ein pauschaliertes Entgelt für Zusatzservices, die sonst meist kostenpflichtig sind. Zu den Leistungen, die Kunden entweder in den Drei Shops oder über unsere Hotline nutzen können, gehören zum Beispiel die kostenlose SIM-Karte bei Aktivierung, unentgeltliche Sperre/ Entsperrung der SIM-Karte bei Verlust oder Diebstahl, kostenlose Ersatz-SIM oder etwa eine eigene E-Mail-Adresse. Um unseren Kundinnen und Kunden ein breites Portfolio anbieten zu können, bietet Drei auch Tarife ohne diese Services und dementsprechend ohne Servicepauschale an.

Trotz deutlich gestiegener Energie-, Miet- und Personalkosten und trotz hoher Netz-Investitionen sind die Preise für Telekommunikation im Gegensatz zu allen anderen Lebensbereichen in den vergangenen Jahren gesunken. Zugleich investieren wir als Teil der heimischen Kerninfrastruktur Milliarden in den Netzausbau.“

 

 

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Kommentare (4)

  1. Wenn man so ein großer Konzern ist, sollte ein Service selbstverständlich sein. Aktivierungen, Verlustmeldungen, oder Informationen persönlich im Shop bzw. telefonisch weiterzugeben. Warum ist man so geizig und verlangt dafür Geld. Weiters die Sperrungen von Nummern kann man selbst auch einstellen wenn notwendig, da brauch ich kein Maxarl der 2,3 mal mit der Maus klicken muss. Tarifänderungen kann man auch Online selbstständig. Und auch wenn ihr das alles zur Verfügung stellt, kein Grund dafür Geld zu verlangen, es ist alles in Eurer Interesse. Ihr bekommt die Kunden und Tarife bestehen dadurch weiter bestehen, heißt ihr bekommt weiter Geld.

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  2. Konzertiert eingeführt wurde dieses „Körberlgeld“ mit der damaligen Vorratsdatenspeicherung.
    Diese ist Geschichte, die „Service“pauschale blieb.

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