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Sonntag, 28. April 2024
EU-Parlament und Rat einigen sich auf neue Regelung

„Recht auf Reparatur“ nimmt die letzte Hürde

Hintergrund | Dominik Schebach | 02.02.2024 | | 4  
Reparaturen für Haushaltsgeräte aber auch Smartphones sollen einfacher verfügbar werden. Reparaturen für Haushaltsgeräte aber auch Smartphones sollen einfacher verfügbar werden. (© Wertgarantie/Müller) Das Recht auf Reparatur kommt. Gestern Donnerstag haben sich die Verhandler von EU-Rat und Parlament auf die neue Regelung geeinigt. Damit gibt es erstmals in bestimmten Produktgruppen wie der Weißware oder auch bei Smartphones einen Rechtsanspruch auf Reparatur. Sobald EU-Rat und Parlament das Recht auf Reparatur formal beschlossen haben, müssen die Parlamente der Mitgliedsstaaten der Regelung noch zustimmen und diese in nationales Recht überführen.

Diskutiert wird darüber schon länger. Seit vergangenem Jahr wurde dazu auf europäischer Ebene auch ernsthaft verhandelt. Jetzt hat das Right to Repair in der EU die letzte Hürde genommen. Mit der nun beschlossenen Regelung verpflichtet die EU Hersteller auch über das gesetzlich geforderte Maß der Gewährleistung, Reparaturen für gewöhnliche Haushaltsprodukte aus der Weißware, Kleingeräte aber auch Smartphones anzubieten. Damit verbunden ist

  • eine Verpflichtung für die Produzenten, die Konsumenten über dieses Recht auf Reparatur“ auch zu informieren,
  • die Möglichkeit für Konsumenten sich während der Dauer der Reparatur ein Leihgerät auszuborgen oder stattdessen ein wiederhergestelltes Gerät zu wählen,
  • sowie die kostenlose Bereitstellung der Reparaturpreise im Netz.

„Mit der heutigen Vereinbarung sind wir dem Ziel, das Recht des Verbrauchers auf Reparatur zu etablieren, nähergekommen. In Zukunft wird es einfacher und kostengünstiger sein, Produkte reparieren zu lassen, anstatt teure neue zu kaufen“, erklärte der Berichterstatter des EU-Parlaments René Repasi (S&D, DE). „Dies stellt einen bedeutenden Erfolg für das Europäische Parlament dar, das sich entschieden für die Stärkung der Verbraucher im Kampf gegen den Klimawandel eingesetzt hat. Die Vereinbarung führt eine zusätzliche 12-monatige gesetzliche Gewährleistung für Produkte ein und stellt sicher, dass unabhängige Reparateure verbesserten Zugang zu Ersatzteilen haben. Darüber hinaus verbietet sie Herstellern die Verwendung von Vertragsklauseln sowie von Software- und Hardware-Techniken, die Reparaturen behindern.“

Allerdings fallen einige Produktgruppen wie Kopfhörer und Möbel nicht unter das Right to Repair. Über die Details soll ein genauer Rechtstext in einigen Wochen informieren. Dennoch markiert das Right to Repair einen wichtigen Schritt im Bestreben der EU, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, Abfall zu reduzieren und eine nachhaltigere und kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern. Das hilft dem Umweltschutz und wirkt auch dem Treibhauseffekt entgegen, wie seitens der EU-Kommission und des Parlaments betont wird. So schätzt die EU-Kommission, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und drei Millionen Tonnen Abfall weniger anfallen.

Eine Priorität des EU-Parlaments in diesem Zusammenhang ist, Reparaturen für Verbraucher erheblich erschwinglicher zu machen. So stimmten EU-Parlament und -Rat darin überein, dass jedes Mitgliedsland mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen muss, wie zum Beispiel Reparaturgutscheine und -fonds, Informationskampagnen, Reparaturkurse oder Unterstützung für gemeindegeführte Reparaturräume. Im Einklang mit bestehenden Steuervorschriften könnte auch eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Reparaturdienstleistungen vorgesehen sein.

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Kommentare (4)

  1. Den Text haben wir so verstanden, dass es sich um „Verpflichtungen für die Hersteller“ handelt.
    Anders wäre das ja gar nicht zu händeln. Also Leihgeräte, Rep. Preise , etc…

  2. …..die Möglichkeit für Konsumenten sich während der Dauer der Reparatur ein Leihgerät auszuborgen oder stattdessen ein wiederhergestelltes Gerät zu wählen,……
    Kann interessant werden, wenn es z.B. eine Waschmaschine ist oder vielleicht auch nur ein Mixer. Müssen wir dann für jeden Reparaturfall ein Ersatzgerät zur Verfügung haben? Und wie sieht es mit den Kosten aus? Steht ja nicht dabei, dass es kostenlos sein muß, was sich der Kunde dann aber sicher erwartet.

    ……sowie die kostenlose Bereitstellung der Reparaturpreise im Netz….. Und firmen die keine Info im Netz anbieten? Soll ja auch noch welche geben, die keine Webseite etc. haben.

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