Telekom-Regulator vergibt weitere 5G-Frequenzbereiche
(© A1) Die Telekom-Control-Kommission hat am 26. März 2024 die dritte Auktion von 5G-Frequenzen abgeschlossen. In dem zweistufigen Vergabeverfahren wurden jeweils sieben Blöcke in den Frequenzbereichen 26 GHz und 3,6 GHz vergeben. Die erfolgreichen Bieter waren A1 Telekom, T-Mobile und Drei. Dabei wurden erstmals die Auflagen für den Betrieb gelockert.Im Bereich 26 GHz wurden sieben Blöcke zu je 200 MHz vergeben. Das Mindestgebot je Block betrug 1.900.000 Euro. A1 erwarb 2 Blöcke zu insgesamt ca. 4,6 Mio. Euro. T-Mobile erwarb 2 Blöcke zu insgesamt ca. 4,6 Mio. Euro. Hutchison erwarb 3 Blöcke zu insgesamt ca. 6,9 Mio. Euro. Der Frequenzbereich von 26 GHz eignet sich aufgrund der möglichen hohen Bandbreite bei gleichzeitig beschränkter Reichweite besonders gut für die Versorgung von sogenannten Hot Spots – geografisch eng begrenzte Bereiche mit hoher Nutzung – aber nicht für die flächenmäßige Versorgung großer Gebiete. Ein weiteres Einsatzgebiet sind Industrienutzungen und Campus-Netzwerke. Erstmals räumt die Regulierungsbehörde in Zusammenhang mit Versorgungsauflagen die Möglichkeit zur Abschaltung dieser Frequenzen zwischen 00:00 Uhr und 05:00 Uhr ein, sofern keine Leistungsminderung gegenüber dem Tagesbetrieb gegeben ist.
Regionale Nutzung
Bei den Frequenzen aus dem Bereich 3600 MHz handelt es sich um Rest-Frequenzen der 5G-Pionierbandvergabe aus 2019, die in einigen Regionen aufgrund fehlender Nachfrage von regionalen Anbietern nicht vergeben wurden. Sie eignen sich dazu, Endkunden schnell an die Netzinfrastruktur anzubinden. Zur Vergabe standen sieben Blöcke mit jeweils unterschiedlicher Frequenzausstattung für sieben unterschiedliche Regionen. Die Mindestgebote betrugen insgesamt 2.330.500 Euro. Die erfolgreichen Bieter waren A1 Telekom und T-Mobile. A1 Telekom erwarb Frequenzen in 4 Regionen zu insgesamt rund 2,6 Mio. Euro. T-Mobile erwarb Frequenzen in 3 Regionen zu insgesamt rund 5,9 Mio. Euro. Die Frequenzen können bis 31.12.2039 genutzt werden.
Die Auktionserlöse für die vergebenen Frequenzpakete aus dem Bereich 26 GHz betrugen insgesamt 16,2 Mio. Euro, für die vergebenen Frequenzpakete aus dem Bereich 3600 MHz insgesamt rund 8,5 Mio. Euro. Im Fokus der Vergabe standen laut TKK eine effiziente Frequenznutzung, die Sicherstellung effektiven Wettbewerbs und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle.
Pönalen bei Nichterfüllung der Versorgungspflichten
Mit der Vergabe der Frequenzen sind allerdings auch weitreichende Nutzungsbedingungen verbunden: Jeder Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, mit dem ihm in diesem Verfahren zugeteilten Frequenzspektrum ab einem gewissen Zeitpunkt eine bestimmte Anzahl an Standorten zu betreiben bzw. die mit der Zuteilung verbundenen Versorgungsverpflichtungen zu erfüllen. Die Versorgungspflichten dienen der Gewährleistung einer effizienten Nutzung der Frequenzen. Bei Nichterfüllung drohen Pönalen.
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