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Dienstag, 30. April 2024
Halogen- und Kompaktleuchtstofflampen

2023: Aus für viele konventionelle Leuchtmittel

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 19.12.2022 | |  Produkte, Wissen
Schon jetzt dürfen viele konventionelle Lampen aufgrund ihres hohen Energieverbrauchs nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab 1. September 2023 erfasst die zugrundeliegende Ökodesign-Richtlinie auch die meisten Typen der zurzeit noch erlaubten Halogenlampen. Für Leuchtstofflampen greift zudem die Regelung zur Einschränkung von Quecksilber (RoHS).

Ab 25. Februar 2023 trifft das Verbot zunächst Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät, ab 25. August 2023 zudem auch T8- und T5-Lampen. Grundlage ist die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment). Basierend auf den Verordnungen 2019/2020/EU und 2019/2015/EU entfallen ab dem 1. September 2023 auch die meisten Typen der momentan noch erlaubten Halogenlampen.

Betroffen sind:

ab 25. Februar 2023 nach RoHS:

  • Kompaktleuchtstofflampen (ohne integriertes Vorschaltgerät)
  • Kreisförmige Leuchtstofflampen T5

ab 25. August 2023 nach RoHS:

  • Lineare Leuchtstofflampen T8
  • Lineare Leuchtstofflampen T5

ab 1. September 2023 nach Ökodesign-Verordnung:

  • Hochvolt-Halogenlampen (G9)
  • Niedervolt-Halogenlampen (G4 und GY6,35)

Ausnahmen und Sonderfälle

Ausnahmen gelten weiterhin für zahlreiche Speziallampen und Leuchtmittel für Spezialanwendungen, wie etwa Lichtquellen für Not- und Signalbeleuchtung sowie elektronische Displays, farbige Lampen, Pflanzen- und Insektenlampen, Bühnen- und Studiobeleuchtung sowie Lichtquellen für Öfen z.B. für Not- und Signalbeleuchtung sowie elektronische Displays, farbige Lampen, Pflanzen- und Insektenlampen, Bühnen- und Studiobeleuchtung sowie Lichtquellen für Öfen.

Wichtige Ausnahmen sind:

  • Lampen unter 60 Lumen oder über 82.000 Lumen
  • Engstrahlende Lichtquellen (< 10 Grad)
  • Infrarot-Lichtquellen (außer R7s in bestehenden Längen)
  • UV-Strahler (> 2mW/klm)
  • Spezial-Anwendungen z. B. für Öfen (300 Grad Celsius) oder Signalgebung

Natriumdampf-Hochdrucklampen (NAV, HS), die trotz der geringe Farbwiedergabe aufgrund ihrer hohen Lichtausbeute immer noch in der Außenbeleuchtung und in hohen Hallen verwendet werden, dürfen in einigen Leistungsstufen nach RoHS ab 24. Februar 2023 ebenfalls nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen bestimmten Quecksilberanteil übersteigen. Dazu zählen die Klassen 250 und 400 Watt.

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