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Mittwoch, 1. Mai 2024
Hot!„Alles andere als pragmatisch”

Klaus gegen neue Schrott-Richtlinie

Hintergrund | Die Redaktion | 24.01.2012 | |  Archiv
Da lacht er noch, der Alexander Klaus. Bezüglich Elektroschrott-Regelung stehen ihm aber sprichwörtlich die Haare zu Berge. „Es ist eine Frechheit. Da lacht er noch, der Alexander Klaus. Bezüglich Elektroschrott-Regelung stehen ihm aber sprichwörtlich die Haare zu Berge. „Es ist eine Frechheit."

Der neue Beschluss des EU-Parlaments bezüglich der Elektroschrott-Regelung (E&W Online berichtete) erhitzt die Gemüter. „Das ist alles andere als ein pragmatischer Ansatz", so Red Zac-Vorstand Alexander Klaus im Gespräch mit E&W. „Oder sollen die Händler mit dem Maßband die Geräte und ihr Geschäftslokal abmessen? Der EFH darf nicht zum Elektroschrott-Ablageplatz missbraucht werden", so Klaus deutlich. „Ich erwarte mir, dass die Wirtschaftskammer auf die Barrikaden steigt."

Gemäß des neuen EU-Beschlusses müssen Handelsunternehmen mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm vom Konsumenten zurücknehmen, auch wenn sie dabei kein Neugerät verkaufen (0:1-Regelung).

Soweit, so kompliziert. „Was wir brauchen, sind pragmatische Regelungen und keine komplizierten Lösungen. Das geht an der Realität des Handels als auch der Konsumenten vorbei“, macht Red Zac-Vorstand Alexander Klaus deutlich. „Ich frage mich, was die Diskonter machen. Werden diese  dann mit Altgeräten überflutet? Geht der Konsument gemäß dieses Beschlusses mit dem Einkaufswagerl zum nächsten Supermarkt und stellt dort seinen Schrott ab?“

Über die sogenannte 0:1-Regelung sei man alles andere als glücklich. „Der Händler hat keinen Deckungsbeitrag, er bekommt nichts dafür, dass er den Schrott entsorgt. Ware, die in Deutschland vielleicht günstiger eingekauft werden kann, weil es keine Verschrottungsprämie oder eine andere Abgabenstruktur gibt, muss dann in Österreich kostenlos vom Handel entsorgt werden.“

„Es ist eine perverse Situation und ungerecht. Das darf nicht so bleiben, da es im internationalen Warenfluss für ein noch größeres Ungleichgewicht sorgt. Es muss gewährleistet werden, dass der Handel mit den gleichen Waffen kämpfen kann und ich erwarte mir definitiv, dass die Wirtschaftskammer auf die Barrikaden steigt, um den österreichischen Handel zu unterstützen. Das ist schließlich ihre Aufgabe.“

Wie E&W Online berichtete, hofft Obmann Wolfgang Krejcikauf eine Ausnahmeregelung. Für den Fall, dass ein europäisches Land bereits jetzt über eine gut funktionierende Rücknahmeorganisation für Elektroaltgeräte verfügt, muss diese neue Erweiterung der Rücknahmepflicht nicht umgesetzt werden. So zumindest die Theorie.

Stephan SchwarzerWKÖ-Abteilungsleiter für Umwelt- und Energiepolitik wiederum freut sich, dass zumindest die Größe der Geräte sowie des Geschäfts, die davon betroffen sind, eine klare Regelung gefunden haben. Wenn er auch betont, dass ihm die Schwelle von 400 Quadratmeter zu niedrig erscheint.

Die Frage bleibt, ob und wie dies ein Fachhändler mit einem kleineren Geschäftslokal in der Praxis seinen Kunden argumentieren soll. Genauso wie er sich verhält, wenn die Kantenlänge des Altgerätes 25 Zentimeter übersteigt.

Man wird auf die österreichische Wirtschaftskammer hoffen müssen, die eine Ausnahmeregelung für ein (in diesem Bereich) Vorzeigeland wie Österreich aushandeln kann.

E&W wird diese für den Fachhandel so wichtige Entwicklung natürlich akribisch verfolgen.

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