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Freitag, 3. Mai 2024
AWG-Novelle und Verpackungsverordnung 2013

Marktliberalisierung bringt Kostenvorteile

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 18.01.2013 | |  Archiv
Kernstück der Begutachtungsentwürfe ist die Regelung, dass private Entsorger und Kommunen, die bislang ausschließlich im Auftrag der ARA gesammelt haben, künftig auch Verträge mit Mitbewerbern abschließen dürfen. (Foto: ARA) Kernstück der Begutachtungsentwürfe ist die Regelung, dass private Entsorger und Kommunen, die bislang ausschließlich im Auftrag der ARA gesammelt haben, künftig auch Verträge mit Mitbewerbern abschließen dürfen. (Foto: ARA)

Das Umweltministerium hat Begutachtungs-Entwürfe zur Reform des Abfallwirtschaftsgesetzes und der Verpackungsverordnung herausgegeben. Die Reclay UFH zeigt sich zufrieden: „Erstmals wird in Österreich ein praktikabler Weg zur Implementierung des Wettbewerbs im Bereich der Haushaltsverpackungen aufgezeigt", so Christian Keri, GF der Reclay UFH. Kernstück der Entwürfe ist die Regelung, dass private Entsorger und Kommunen, die bislang ausschließlich im Auftrag der ARA Verpackungen gesammelt haben, zukünftig auch Verträge mit Mitbewerbern abschließen müssen.

Zudem steht in den Entwürfen, dass alle Wettbewerber an der Vergabe der Sammlung beteiligt werden sollen. „Diese Maßnahmen sind wichtige Schritte, um die österreichischen Monopolstrukturen endgültig dorthin zu schicken, wo sie hingehören: In die Vergangenheit!“, so Christian Keri weiter.

Dass „eine Wettbewerbsöffnung zu Einsparungen und Qualitätsverbesserungen führt“, sieht man am Beispiel Deutschland: Eine vor Kurzem durchgeführte Untersuchung des Bundeskartellamtes hat eine Kostensenkung für die Verpackungsentsorgung um über 50% errechnet – bei gleichzeitig steigenden Recyclingquoten. „Es ist höchste Zeit, diesen erfolgreichen Weg auch in Österreich zu gehen. Für die Bürger wird sich durch die Neuregelungen nichts ändern – außer, dass am Jahresende mehr Geld übrig bleibt“, freut sich der Reclay UFH-GF. 

„Panikmache“

Den von der Wirtschaftskammer Österreich befürchteten neuen Verpflichtungen für Inverkehrbringer, gewerbliche Abfallstellen und Systeme, die mit den Novellierungen einhergehen könnten, sieht die Recaly UFH gelassen entgegen. „Den Rechtstexten können wir derartige Verpflichtungen nicht entnehmen„, stellt der Geschäftsführende Gesellschafter der Reclay UFH, Walter Tanzer, klar. „Sie sind nichts weiter als Panikmache.“ Allerdings sei es selbstverständlich, die erzielten Altstofferlöse zur Kostensenkung in die Tarife einzurechnen. Anders könne man im Wettbewerb nicht überleben. Teil der Rahmenbedingung müsse es aber sein, dass die hohen Überschüsse der ARA aus ihrer bisherigen Monopolstellung nicht dazu benutzt werden, Tarife künstlich zu senken und so Mitbewerber aus dem Markt zu drängen. „Entgegen der Auffassung der ARA-nahestehenden Wirtschaftskammer stellt dies keinen Eingriff in das Eigentumsrecht dar, sondern ist vielmehr die konsequente Umsetzung geltenden Kartellrechts. Dieses verbietet marktbeherrschenden Unternehmen, nicht kostendeckende Preise am Markt anzubieten. Wofür die ARA ihre in den letzten Jahren eingenommenen Überschüsse verwendet, ist letztlich ihre Entscheidung. Vielleicht wäre es aber eine Überlegung wert, dass Geld den Kunden und somit der Wirtschaft zufließen zu lassen“, so Walter Tanzer abschließend.

Übrigens: Die Frist, die vom Umweltministerium für die Begutachtung eingeräumt wurde, endet am 22. Februar 2013.

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